Salzgitter. Das Land Niedersachsen gewährt vom Hochwasser betroffenen Privathaushalten unbürokratisch eine finanzielle Soforthilfe. Nun hat der Landtag die Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro beschlossen, die nun ausgezahlt werden können. Es geht um Schäden, die durch die Hochwasser-Ereignisse von Montag, 24. Juli bis Freitag, 4. August entstanden sind.
Anträge auf finanzielle Hilfe können Privathaushalte in folgenden Flusseinzugsgebieten stellen:
- Aller mit dem Nebenfluss Oker und zugehörigen Oker-Nebenflüssen im nördlichen Harzvorland
- Leine mit Innerste und zugehörigen Nebenflüssen im westlichen und nördlichen Harzvorland
- östliche Nebengewässer der Weser zwischen Hannoversch-Münden und Rinteln
Die Soforthilfe in Höhe von bis zu 2.500 Euro wird gewährt, um akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell zu überbrücken. Unter hochwasserbedingte Schäden fallen auch Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser verursacht wurden. Berücksichtigt werden auch unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge.
Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.
Für das Gebiet der Stadt Salzgitter ist der Fachdienst Feuerwehr zuständig. Ansprechpartner ist Guido von Einem, An der Feuerwache 3, 38226 Salzgitter. Anfragen können auch per E-Mail gestellt werden unter guido.voneinem@stadt.salzgitter.de oder per Telefon unter 05341 / 837-2815.
Nähere Informationen sowie das Antragsformular stellt das Land Niedersachsen unter der Internetadresse
www.hochwasser.niedersachsen.de zur Verfügung.
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