Salzgitter. Am 12. September 2021 finden die Wahl zum Rat der Stadt Salzgitter und die Wahlen zu den Ortsräten statt. Daneben wird auch die Wahl des Oberbürgermeisters durchgeführt. Die Stadt Salzgitter informiert noch einmal im Detail darüber, was bei der Wahl zu berücksichtigen ist.
Im Fall einer Stichwahl wird diese zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfinden. Das kann in Betracht kommen, wenn kein Bewerber mehr als 50 Prozent der Stimmen auf sich vereinigt.
Wahlrecht
Im Sinne des demokratischen Wahlrechts suchen die Wählerinnen und Wähler am Wahlsonntag das zuständige Wahllokal auf. Dabei ist die Ausübung des Wahlrechts besonders wichtig. Wahlberechtigt sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben (z. B. in der Stadt Salzgitter für die Wahl des Rates), nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlbenachrichtigung
Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses hat das Wahlbüro mit der Versendung der über 77.000 Wahlbenachrichtigungen begonnen. Wer bis zum 22. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich im Wahlbüro melden.
Briefwahl
Wer verhindert ist, in seinem Wahllokal zu wählen, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Wahlschein und Unterlagen für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen sind beim Briefwahlbüro der Stadt Salzgitter auf schriftlichen Antrag erhältlich. Dabei kann der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorhandene Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines und Übersendung von Briefwahlunterlagen genutzt werden. Der Antrag muss spätestens am 10. September 2021 um 13.00 Uhr dort vorliegen, für eine etwaige Stichwahl am 24. September 2021 um 13.00 Uhr. Ab dem 9. bzw. 23. September erfolgt der Postversand nur auf Risiko der wahlberechtigten Person, da eine fristgerechte Zustellung nicht garantiert werden kann. In diesen Fällen sollten die Briefwahlunterlagen abgeholt werden.
Für den Briefwahlantrag sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift in Salzgitter anzugeben sowie ggf. eine abweichende Anschrift für den Versand der Briefwahlunterlagen. Da in diesem Jahr zeitgleich mehrere Wahlen stattfinden (12. September Kommunalwahlen, 26. September etwaige kommunale Stichwahl und Bundestagswahl) ist mitzuteilen für welche Wahlen die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Telefonisch ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen nicht möglich, wohl aber per Fax oder im Internet über das Online-Formular auf salzgitter.de. Die Briefwahlunterlagen werden mit der Post zugesandt.
Wahl im Rathaus und in der Außenstelle:
Es wird auch wieder die Möglichkeit angeboten, direkt vor Ort zu wählen. In der Außenstelle Salzgitter-Bad und im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt ist das Briefwahlbüro ab dem 16. August Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr, Montag und Mittwoch von 13.30 bis 15 Uhr
und Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 18 Uhr geöffnet.
Für die Ausübung des Wahlrechts benötigen die Wählerinnen und Wähler keinen Termin. Die Wahlbenachrichtigung ist mitzubringen.
Im Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie müssen weiterhin die bekannten Hygieneregeln beachtet werden (Abstand, medizinischer Mund-Nase-Schutz). Daneben hat nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig Zutritt zu den Briefwahlbüros. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird daher dringend empfohlen, sich die Briefwahlunterlagen zuschicken zu lassen. Das Briefwahlbüro ist für eventuelle Rückfragen auch per E-Mail briefwahlbuero@stadt.salzgitter.de zu erreichen.
Postlaufzeiten
Schon bei der Antragstellung muss der besondere Zeitaufwand für die Briefwahl bedacht werden. Sollten Wahlunterlagen aus dem Ausland zugesandt werden, sind insbesondere die Postlaufzeiten zu beachten. Die Briefwahl ist daher so früh wie möglich zu beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am 12. September 2021 um 18.00 Uhr bei der Stadt Salzgitter, Rathaus Salzgitter-Lebenstedt, eingegangen sein. Im Falle einer Stichwahl muss der Wahlbrief spätestens am 26. September 2021 um 18.00 Uhr eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Vollmachten und Erkrankungen
Die Beantragung und Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit entsprechender Vollmacht und für maximal vier Personen möglich. Bei plötzlicher schwerer Erkrankung kann der Wahlschein und auch die Briefwahlunterlagen noch am Samstag, 11. September, in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr sowie am Wahlsonntag von 8.00 bis 15.00 Uhr beantragt und ausgestellt werden. Am Wahlsonntag sind die Wahllokale im Stadtgebiet von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Weitere Informationen gibt es im Internet.
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