Keine Testpflicht und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte: Auch Bundesrat stimmt zu

Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Der Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag zugestimmt. Heute folgte das "Ja" des Bundesrates.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Berlin. Die Bundesregierung hat am Dienstag die sogenannte Verordnung zur Regelung von Erleichterungen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 beschlossen. Vollständig Geimpfte und Genesene könnten so weitgehend ihre Rechte zurückbekommen. Auch der Bundestag hat dem am Donnerstag zugestimmt. Auch der Bundesrat gab am heutigen Freitag sein OK. Die Verordnung könnte also schon an diesem Wochenende in Kraft treten.


Mit den zunehmenden wissenschaftlichen Belegen, dass von geimpften und genesenen Personen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, können Erleichterungen für diese Personengruppen vorsehen, heißt es seitens der Regierung. Die beschlossene Verordnung sehe daher insbesondere vor, dass geimpfte und genesene Personen hinsichtlich bereits bestehender Ausnahmen von Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt werden, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind. Daher entfällt für geimpfte und genesene Personen ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung. Gerade in Niedersachsen ist dies von steigender Bedeutung, da das Land gestern weitgehende Lockerungen beschlossen hat, bei denen ein negativer Test eine der Voraussetzungen ist (https://regionalheute.de/helmstedt/urlaub-handel-und-gastronomie-diese-lockerungen-gelten-ab-montag-braunschweig-gifhorn-goslar-helmstedt-peine-salzgitter-wolfenbuettel-wolfsburg-1620126285/).

Maskenpflicht bleibt


Auch Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen würden zukünftig für geimpfte und genesene Personen nicht mehr gelten. Die Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote für geimpfte, genesene und getestete Personen blieben dagegen von den Erleichterungen und Ausnahmen unberührt. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssten also weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten.


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