Salzgitter. In der vergangenen Woche hatte das Bündnis "Salzgitter gegen Schacht Konrad" in Hannover Umweltminister Olaf Lies persönlich einen Antrag überreicht, dass der 19 Jahre alte Planfestellungsbeschluss zugunsten des Betriebes von Schacht Konrad als Atommüllager überprüft werden müsse (regionalHeute.de berichtete). Am heutigen Mittwoch stellten Mitglieder des Bündnisses im Rahmen einer Online-Pressekonferenz ihre Argumente vor und erklärten, dass man notfalls vor Gericht ziehen werde.
Zwei entscheidende Faktoren um an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu zweifeln seien, dass ein solider Langzeitsicherheitsnachweis fehle und dass eine Rückholmöglichkeit nicht überprüft wurde, erklärte Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel. Wie Dr. Michéle John von der Rechtsanwaltskanzlei Günther-Partnerschaft erläuterte, sei der Planfestellungsbeschluss schon 2002 anfechtbar gewesen, da kein Standortverfahren durchgeführt worden sei. Und auch schon damals habe der Langzeitsicherheitsnachweis nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprochen, ergänzte ihr Kollege Dr. Ulrich Wollenteit.
Klagen aus formalen Gründen gescheitert
Dass damals alle Klagen (bis zum Bundesverfassungsgericht) gescheitert seien, habe formale Gründe gehabt, da Privatpersonen und Kommunen nicht als klageberechtigt angesehen worden seien, so John. Mittlerweile habe sich die Rechtslage insofern geändert, dass Umweltverbände in diesen Fragen klageberechtigt seien und sich die Gerichte somit auch inhaltlich mit der Frage beschäftigen müssten.
Doch Heiner Baumgarten, Landesvorsitzender BUND Niedersachsen und Petra Wassmann, Konrad-Beauftragte des NABU Niedersachsen hoffen, dass es so weit gar nicht kommt, und dass die Niedersächsische Landesregierung die Betriebszulassung zurücknimmt. Man machte aber deutlich, dass man andernfalls definitiv den Rechtsweg einschlagen werde. Die erste Instanz sei das Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Revisionen beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht seien denkbar. Dieser Rechtsweg stehe natürlich auch der BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) als möglichem Betreiber von Schacht Konrad offen.
Die Frage der Rückholbarkeit
Dass ein Planfestellungsbeschluss durch ein Gericht aufgehoben werden kann, habe der Fall Morsleben 1997 gezeigt, erklärte Dr. Ulrich Wollenteit. Neben dem fehlenden Auswahlverfahren ("Ein Gewinnungsbergwerk wie Schacht Konrad würde heute niemals als Standort ausgewählt werden", so Wollenteit) und der nicht nachgewiesenen Langzeitsicherheit, habe das Thema Rückholbarkeit in dem damaligen Verfahren keine Rolle gespielt. Dies sehe man heute - insbesondere nach dem Fall Asse - anders. Bis zur Schließung eines Endlagers müssten die Abfälle rückholbar sein, falls Probleme auftauchten, erläuterte der Geologe Jürgen Kreusch. Auch danach müsse 500 Jahre lang eine Bergung gewährleistet sein. Dies alles sei bei Schacht Konrad nie untersucht worden.
Ein weiterer Aspekt sei, dass durch nachträgliche Änderungsanträge das Nukleid-Spektrum, also die zur Lagerung möglichen Stoffe, erweitert wurde, erklärte Dr. Michéle John. Mit dem heutigen Stand eines Genehmigungsverfahren sei dies alles nicht vereinbar.
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