Niedersachsen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 19. November 2021 Mindeststandards für Schulen gefordert. Stefani Steckhan aus Salzgitter sieht jetzt das Land Niedersachsen in der Pflicht, diese Forderung des Bundesverfassungsgerichtes in einem Gesetz zu formulieren und verpflichtend einzuführen. Aus diesem Grund hat sie eine Petition beim Landtag gestartet. Darüber informiert sie in einer Pressemitteilung.
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Binnen fünf Wochen werden 5.000 Unterstützer der Petition benötigt, damit sich der Landtag damit beschäftigt.
Keine Schulformen mehr schließen
Laut Petition solle der Landtag die vom Bundesverfassungsgericht geforderten unverzichtbaren Mindeststandards schulischer Bildung ausarbeiten und zügig umsetzen. Solange diese zu beschließenden Mindeststandards nicht an allen Schulen umgesetzt seien, sollen keine Schulformen mehr geschlossen werden.
Das sind die Standards
Zu den Mindeststandards sollte selbstverständlicherweise ausreichend Personal gehören. Ferner müssten alle Lehrerkräfte im Bereich Inklusion, die man ja umsetzen möchte, noch nachträglich ausführlich geschult werden, wenn das Fach Inklusion im Lehramtsstudium nicht unterrichtet wurde. "Wir sehen bei den Förderbedarfen, hier als Beispiel den Förderbedarf Lernen, die Höchstförderung von drei Stunden pro Kind und Woche als zu gering an, weil die Kinder an Förderschulen Lernen durch die bessere Betreuung eine effektiv erheblich höhere Stundenzahl an Förderung erhalten", so Steckhan im Namen der Unterzeichner.
Für alle Förderbedarfe fordere man höhere Mindeststandards an Regelschulen, und zwar vergleichbar mit der effektiven Förderung an Förderschulen. Inklusion dürfe kein Sparmodell sein. Die Petition findet man hier.
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