Samtgemeinde will Fördergelder für Freizeitbad beantragen

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Im Freizeitbad müsste einiges saniert werden. Foto: Archiv/Sandra Zecchino
Im Freizeitbad müsste einiges saniert werden. Foto: Archiv/Sandra Zecchino | Foto: Sandra Zecchino

Grasleben. Das Freizeitbad in Grasleben hat einen hohen Sanierungsbedarf, das zeigten auch die Probleme in diesem Sommer. Um die Kosten für eine umfassende Sanierung zu stemmen, sollen nun Fördergelder beim Bund beantragt werden. Darüber entscheidet der Rat der Samtgemeinde Grasleben in seiner Sitzung am Montag.


Möglich machen soll es das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur". Als Grundlage des Antrags dient die bereits erstellte Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Freizeitbades ausdem Jahr 2015. Die Samtgemeindewürde sich im Fall eines Zuschlages verpflichten, den kommunalen Eigenanteil von mindestens 10Prozent zu tragen und die Maßnahme tatsächlich umzusetzen.

2015 scheiterte der Antrag


Bereits2015 hatte die Samtgemeinde versucht, Fördermittel für die Sanierung des Freizeitbades zu bekommen.Der Antrag wurde seinerzeit nicht berücksichtigt. Mit dem Bundeshaushalt 2018gibt es nun erneut Mittel für die Sanierung kommunaler Einrich­tungen. Für das Bundesprogramm werden bis 2022 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden zu unterstützen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich 45 Prozent, allerdings erhalten Kommunen in einer - wie bei der Samtgemeinde Grasleben vorliegenden - „Haushaltsnotlage" eine Förderquote von 90 Prozent.

Die Auswahlder Förderprojekte soll bereits im Oktober 2018 erfolgen. Die Projekte müssen bis 2022 umgesetzt sein. Aufgrund der in der Machbarkeitsstudie errechneten Kosten von 1,2 Millionen Euro für die Sanierung des Freizeitbades und der derzeitigen Haushaltssituation der Samtgemeindesei eine Umsetzung der angedachten Maßnahmen ohne Fremdmittel ausgeschlossen. Diese Kostenschätzung müsse für das aktuelle Antragsverfahren aufgrund der allgemeinen jährlichen Preissteigerung nach oben korrigiert werden.

Nur geringe Chance?


Die Wahrscheinlichkeit, für dieses Förderprogramm einen positiven Zuwendungsbescheid zu bekommen, werde - auch aufgrund der Erfahrungen der damaligen Antragstellung - als sehr gering eingeschätzt. Da jedoch eine Förderquote von 90Prozent in Aussicht stehe, solle ein erneu­ter Versuch unternommen werden. Um in Anbetracht der geringen Förderchance den Auf­wand der Antragstellung gering zu halten, würden die Antragsunterlagen weitestgehend aus dem Antragsverfahren 2015 übernommen.

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