Region. Heute ist der 31. Oktober - Halloween. An diesem Tag werden sich große und kleine Gestalten auf den Weg machen und an den Türen der Region nach Süßem verlangen - oder es gibt Saures. Wo der Spaß allerdings aufhört, erklärt die Polizei.
Besonders in Anbetracht der Meldungen über sogenannte Horror-Clowns (regionalHeute.de berichtete) warnt die Polizei vor üblen Streichen. Diese sind nämlich nicht nur nicht lustig, sondern können auch strafbar sein. Bezüglich der Horror-Clowns sollen keine besonderen Maßnahmen an Halloween getroffen werden, teilt Frank Oppermann, Sprecher der Polizei Wolfenbüttel, auf Nachfrage mit. "Ungeachtet dessen wird die Polizei am Montag eine hohe Präsenz zeigen, um allen eventuellen "Späßen" wie Eierwerfen, Sachbeschädigungen und "Clowns" vorzubeugen und um die Kinder und Jugendlichen auf mögliche Konsequenzen hinzuweisen", so Oppermann.
Horror-Clowns - Hier hört der harmlose Streich auf
Das Phänomen der sogenannten "Horror-Clowns" hat Deutschland erreicht. Die Polizei rät in diesem Jahr zu Halloween auf eine Clown-Verkleidung zu verzichten – Personen könnten überreagieren. In Braunschweig sind bisher aber keine Fälle bekannt, bestätigte die Polizei auf Nachfrage der Redaktion. Generell sei die Aufmerksamkeit für das Phänomen wohl größer, als die eigentlichen Taten. Stefan Weinmeister, Polizei Braunschweig, sagte, dass man das Phänomen dennoch ernst nehme und verwies darauf, dass aus dem bloßen Erschrecken schnell eine Straftat werden könne. Er nahm Bezug auf das LKA Hessen, dass Verhaltensregeln aufgestellt hat, wenn es um Horror-Clowns gehe. Diese Einschätzung decke sich mit der hiesigen Polizei.
Auch Reiner Siemers von der Polizei Goslar sagt: "Bereits das Verfolgen, Nötigen oder Angreifen von Menschen kann schon zu einer Strafverfolgung führen. Zum Schein mit Waffen drohen könnte bereits zu lebensgefährlichen Situationen führen", so Siemers. Zudem weist auch die Goslarer Polizei daraufhin, dass das Werfen von Eiern auf Autos, das Besprühen von Wänden oder sprengen von Briefkästen schon ein Strafverfahren nach sich ziehen kann. Eltern sollten ihre Kinder im Vorfeld darüber aufklären, was sich im Rahmen des Spaßes bewege. Außerdem sollten Kinder bei ihren Süßigkeitentouren unbedingt von mindestens einem Erwachsenen begleitet werden.
Clown-Sein hat Grenzen
Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn sie in Panik auf die Straße laufen. Zusätzlich zur Strafverfolgung müssen Täter in der Regel entstandene Schäden ersetzen. Ferner gab es Fälle, bei denen Clowns ihre "Opfer" in gefährliche Situationen im Straßenverkehr brachten. Auch diese werden konsequent strafrechtlich oder straßenverkehrsrechtlich geahndet.
Empfehlungen für die Bevölkerung
In diesem Zusammenhang informiert die Polizei die Bevölkerung über das Verhalten im Ernstfall. Sie appelliert daran, bei einer Begegnung mit einem Horror-Clown besonnen zu handeln. Denn in den meisten Fällen handelt es sich schlicht um schlechte Scherze.
Versuchen Sie dem Clown aus dem Weg zu gehen.
Provozieren Sie den Clown nicht.
Wenn Sie verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei.
Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen werden, fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei.
Helfen Sie auch, wenn Sie bedrohliche Situationen oder Straftaten in diesem Zusammenhang beobachten.
Prägen Sie sich Tätermerkmale, die Fluchtrichtung sowie weitere Details ein und stellen Sie sich der Polizei als Zeuge zur Verfügung.
Auch wenn Sie persönlich nicht in Gefahr sind, aber bedrohliche Gruppen solcher Clowns beobachten, informieren Sie die Polizei unter 110.
Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown zu stellen. Dies ist Aufgabe der Polizei!
Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu Horrorclowns über die sozialen Netzwerke. Sie tragen nur zur Verunsicherung bei.
mehr News aus der Region