Schöne Bescherung: So werden Smartphone und Tablet kindersicher


Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps wie sich Kinder im Internet sicher bewegen können. Symbolbild: Pixabay
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen gibt Tipps wie sich Kinder im Internet sicher bewegen können. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Region. Spielen, Musik hören und chatten – ein Smartphone oder Tablet steht bei vielen Kindern ganz oben auf dem Wunschzettel. Worauf sollten Eltern achten? Wie können Kostenfallen vermieden und die Privatsphäre der Kinder geschützt werden? In einer Pressemitteilung hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein paar Tipps zusammengestellt.


Demnach sollten Käufe im Apple oder Play Store stets mit einem Passwort gesichert sein. So könnten keine kostenpflichtigen Apps heruntergeladen und In-App-Käufe vermieden werden. Bei Android-Geräten sollten Eltern im Play Store Jugendschutzeinstellungen und Altersbeschränkungen einrichten. Zudem biete der Play-Store spezielle Kindersicherungs-Apps. Sie legen fest, auf welche Apps Kinder zugreifen dürfen und sperren den Marketplace.

Die Bildschirmzeit lässt sich begrenzen


Apple: Unter den Einstellungen finde sich die Rubrik Bildschirmzeit. Hier lasse sich festlegen, ob Apps installiert oder gelöscht und ob In-App-Käufe durchgeführt werden dürfen. Auch lasse sich regeln, welche Funktionen innerhalb der Apps erlaubt seien. Mit Hilfe der Altersfreigabe könne zudem sichergestellt werden, dass Kinder nur altersgerechte Inhalte nutzen.


Alternativ könne ein eingeschränktes Nutzerprofil auf dem Tablet angelegt werden. Auch so lasse sich bestimmen, welche Apps benutzt werden dürfen. Für erste Erfahrungen mit dem Internet seien Kinder-Suchmaschinen empfehlenswert. Sie würden einen sicheren Surfraum bieten, da nur kindgerechte Inhalte angezeigt werden.

Drittanbietersperre beim Telefonanbieter einrichten lassen


Sie verhindere ungewollte Käufe oder Abos, da Unternehmen keine Leistungen über die Mobilfunkrechnung abrechnen können. Kinder sollten zudem nur im WLAN surfen. Anders als im mobilen Netz würden dort keine SIM-Karten-Daten an Drittanbieter übermittelt – ungewollte Käufe per Mobilfunkrechnung seien nicht möglich. Aber: Öffentliches WLAN sei häufig ungesichert, sodass keine sensiblen Daten eingegeben werden sollten.