Schon ab morgen: Geboosterte von 2G+-Testpflicht befreit

Bis die neue Corona-Verordnung in Kraft tritt, werden Verstöße von dreifach Geimpften geduldet. Die Befreiung gilt nicht bei einer im Bundesinfektionsschutzgesetz vorgesehenen Testpflicht.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Niedersachsen. Ab dem morgigen Samstag werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nach einem Beschluss der Landesregierung von der zusätzlichen Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2G+ Regelungen gelten, befreit. Das teilt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in einer Pressemeldung mit.



Für den Besuch der entsprechenden Einrichtungen ist für diese Personen dann lediglich der Nachweis über eine vollständig abgeschlossene Impfserie sowie der erfolgten Auffrischungsimpfung mit dem digitalen Impfzertifikat oder dem gelben Impfpass erforderlich. Die Pflicht zur zusätzlichen Testung im Rahmen von 2G+ entfällt. Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung wird in der kommenden Woche vorgenommen, bereits ab Samstag soll die Befreiung von der Testpflicht für Personen mit erfolgter Auffrischungsimpfung aber möglichst im ganzen Land umgesetzt werden. Verstöße gegen die Testpflicht im Sinne der aktuell gültigen Verordnung werden bei Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, bis zum Inkrafttreten der Verordnungsänderung zunächst geduldet.

Testkapazitäten entlasten


Niedersachsen reagiert mit der neuen Regelung auf wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion mit dem und einer Übertragung des Corona-Virus nach dem Erhalt der Auffrischungsimpfung ausgesprochen gering ist. Darüber hinaus soll die Regelung dazu beitragen, die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten. An den Testpflichten für vollständig geimpfte Personen, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, ändert sich einstweilen nichts. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des vollständigen Impfschutzes.

Für wen gilt was?


Die Auffrischungsimpfungen werden im digitalen Impfzertifikat der Covpass-App in der Regel als dritte Impfung hinterlegt, die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung. Für Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, ist die zweite Impfung maßgeblich und gilt als Auffrischungsimpfung im Sinne der neuen Regelung. Dies gilt auch für genesene Personen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben. Personen, die nach der Genesung lediglich eine Impfdosis erhalten haben, gelten hingegen als vollständig geimpft und müssen sich auch weiterhin testen lassen, bevor sie Einrichtungen, Betriebe oder Veranstaltungen besuchen, für die die 2+ Regelungen gelten.

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digitalen Impfzertifikat wie bisher auch der gelbe Impfpass verwendet werden.

In Altenheimen gilt die Testpflicht weiter


Wie das Ministerium in einer weiteren Pressemitteilung ergänzt, müssen Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen auch nach einer erfolgten Auffrischungsimpfung weiterhin einen negativen Testnachweis erbringen, da die entsprechende Vorgabe eine Bundesregelung nach dem Infektionsschutzgesetz, §28b, darstellt. Die Befreiung von der Testpflicht gelte überall dort, wo die Niedersächsische Corona-Verordnung die 2+-Regeln vorsieht, etwa im Bereich von Veranstaltungen, der Gastronomie oder der körpernahen Dienstleistungen.

Auch für nach einem Impfdurchbruch Genesene gibt es keine Befreiung von der Testpflicht, stellt das Ministerium klar. Personen, die eine vollständige Impfserie erhalten und sich anschließend dennoch mit dem Corona-Virus infiziert haben, sollten ihren Impfschutz nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sechs Monate nach der Infektion auffrischen lassen. Diese Personen seien daher nicht von der heute beschlossenen Befreiung von der Testpflicht umfasst und müssten sich ebenfalls weiterhin testen lassen, sofern sie ihre Auffrischungsimpfung noch nicht erhalten haben.


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