Region. Überweisungen sollen ab Oktober sicherer werden, denn dann tritt die EU-Verordnung 2024/886 in Kraft. Bislang sind Bankkunden selbst in der Pflicht, Kontoverbindungsdaten von Zahlungsempfängern auf ihre Richtigkeit zu überprüfen – hat sich dabei ein Fehler eingeschlichen oder sind die Daten gar von Betrügern manipuliert, ist das überwiesene Geld oft unwiederbringlich verloren. Das soll sich nun ändern.
Immer wieder machen falsche Rechnungen Schlagzeilen, die vermeintlich von seriösen Anbietern wie etwa Energieversorgern verschickt, in Wahrheit aber von Betrügern erstellt wurden. Arglose Verbraucher überweisen dann die geforderte Summe und wenn der Fehler bemerkt wird, ist es meistens schon zu spät – das Geld ist weg. Dem will die EU mit der neuen Verordnung ("Instant Payments Regulation") nun einen Riegel vorschieben, denn ab Oktober wird vor der Ausführung der Überweisung ein Abgleich vorgenommen. Die Echtheitsprüfung soll dabei vier Ergebnisse liefern: Name und Kontonummer (IBAN) stimmen überein, stimmen annähernd überein, stimmen nicht überein, oder die Prüfung kann nicht durchgeführt werden. Wenn etwas nicht stimmt, bekommen die Bankkunden eine Warnung und können die Überweisung abbrechen.
Echtheitsprüfung vorerst nur in der Eurozone
Die Prüfung findet nicht nur bei SEPA-Überweisungen, sondern auch bei Echtzeit-Überweisungen statt – allerdings zunächst nur bei Überweisungen in Länder der Eurozone. Erst ab dem 9. Juli 2027 soll sie in der gesamten Europäischen Union angewendet werden. Island, Liechtenstein und Norwegen entscheiden selbst, ob sie die Regelung übernehmen.