Region. Wie regionalHeute.de bereits am Mittwoch im Zusammenhang mit einer Meldung aus Fümmelse (Stadt Wolfenbüttel) berichtete, hat der Zoll in der gesamten Region am vergangenen Dienstag eine groß angelegte Aktion durchgeführt. 66 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit waren dabei im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig auf Baustellen unterwegs und kontrollierten die dort Beschäftigten.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit habe laut einer Pressemitteilung des Zolls bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durchgeführt. Das Hauptzollamt Braunschweig war dazu mit insgesamt 66 Zöllnern der Dienstorte Braunschweig, Göttingen und Hildesheim auf Baustellen im gesamten Hauptzollamts-Bezirk im Einsatz. Insgesamt wurden 220 Personen auf den Baustellen angetroffen und zu ihren Personalien und Arbeitsbedingungen befragt.
Zoll kontrolliert Schwarzarbeit
Der Zoll kontrolliert die ordnungsgemäße Anmeldung von Beschäftigten zur Sozialversicherung, mögliche unrechtmäßige Leistungsbezüge sowie die Einhaltung der gesetzlichen Mindestlöhne. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde beträgt.
Außerdem prüft der Zoll ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel haben. Bei den stattgefundenen Prüfungen im Baugewerbe wurden hier einige Verstöße festgestellt: Auf diversen Baustellen in Braunschweig, Hildesheim und dem Landkreis Goslar wurden insgesamt zehn ausländische Beschäftigte angetroffen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen konnten. Gegen sie wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Zudem stellten die Einsatzkräfte einen Verstoß gegen die Pflicht zur Sofortmeldung fest. Außerdem wurden fünf Beschäftigte angetroffen, die entgegen der gesetzlichen Vorgaben im Baugewerbe keinen Ausweis mit sich führten. Im Nachgang der Kontrollen werden weitere Geschäftsunterlagen geprüft, da sich aus einzelnen Befragungen Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn sowie auf mögliche Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen ergeben haben.
Auftakt für tiefgreifende Ermittlungen
Die Prüfungen seien oft nur der Auftakt für tiefgreifende Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, teilt der Zoll mit.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung liegt ein besonderer Fokus auf dem Baugewerbe. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellten Schadenssumme sind auf die Baubranche zurückzuführen.

