Braunschweig. Etwa 30 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig haben am Montagmorgen, 16. März, mehrere Durchsuchungsbeschlüsse im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim vollstreckt. Darunter Wohn- und Geschäftsadressen sowie die Kraftfahrzeuge der beiden Beschuldigten im Landkreis Gifhorn und der Stadt Braunschweig. Darüber informiert der Zoll in einer Pressemeldung.
Zudem wurden weitere Lagerstätten im Landkreis Helmstedt und der Stadt Wolfsburg sowie ein unverdächtiger Auftraggeber und Steuerberaterbüros im Landkreis Gifhorn und der Stadt Braunschweig durchsucht.
So lautet der Vorwurf
Dem 54-jährigen Beschuldigten und der 32-jährigen Beschuldigten aus dem Transportgewerbe wird vorgeworfen, über Jahre mehrere Arbeitnehmerinnen und -nehmer in großem Stil schwarz beschäftigt zu haben. Das bedeutet, dass sie ihre Arbeitnehmerinnen und -nehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und die entsprechenden Beiträge nicht abgeführt haben, um ihren Gewinn zu maximieren. Im Strafgesetzbuch heißt diese Straftat "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt" und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet.
Dies stelle einen nicht gerechtfertigten Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu rechtschaffenen Transportunternehmern dar, so der Zoll. Außerdem seien die Arbeitnehmerinnen und -nehmer beispielsweise im Falle eines Unfalls, bei Krankheit oder im Ruhestand nicht abgesichert.
Anonyme Hinweise waren Auslöser
Des Weiteren wird den Beschuldigten vorgeworfen, zum illegalen Aufenthalt Beihilfe geleistet zu haben, indem sie zum Teil Arbeitnehmerinnen und -nehmer beschäftigt haben, die nicht im Besitz der erforderlichen Aufenthaltserlaubnisse waren. Der Verdacht der Straftaten habe sich durch mehrere anonyme Hinweise ergeben.
Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, die nun ausgewertet werden müssen. Die Höhe des Sozialversicherungsschadens festzustellen, ist Teil der andauernden Ermittlungen des Zolls im Auftrag der Staatsanwaltschaft und war erklärtes Ziel der Durchsuchungen.
Schreckschusswaffen nicht gesichert
Des Weiteren wurden durch den Zoll in einem Wohnhaus zwei offen herumliegende Schreckschusswaffen (Pistolen) sichergestellt, eine davon sogar geladen. Die Waffen hätten ordnungsgemäß verschlossen aufbewahrt werden müssen, sodass sie vor dem Zugriff Dritter geschützt sind. Diese Ordnungswidrigkeit wurde ebenfalls zur Anzeige gebracht.


