Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung - Wachdienste im Visier

Das Hauptzollamt Braunschweig führte anlässlich einer bundesweiten Aktion auch Kontrollen in unserer Region durch.

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Symbolbild | Foto: Hauptzollamt Braunschweig / Andreas Scholz

Region. Am Montag ging der Zoll im gesamten Bundesgebiet verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor. Wie das Hauptzollamt Braunschweig in einer Pressemitteilung berichtet, gab es auch in unserer Region Kontrollen.



Das Hauptzollamt Braunschweig war mit 49 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der drei Standorte Braunschweig, Hildesheim und Göttingen sowie zwei Kräften des Ordnungsamts Braunschweig und einem Mitarbeiter der Stadt Wolfsburg im Einsatz, um Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe zu prüfen.

Einhaltung des Mindestlohns


Ein besonderer Fokus wurde bei der Schwerpunktaktion auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und auf den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gelegt. Darüber hinaus wurden auch illegale Beschäftigung, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die Einhaltung des Mindestlohns überprüft, welcher seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82 Euro brutto je Zeitstunde beträgt.

Bei den Prüfungen trafen die Zöllnerinnen und Zöllner 128 Beschäftigte an und befragten diese zu ihren Arbeitsverhältnissen. In diesem Zuge konnten auch bereits die Geschäftsunterlagen zu acht Arbeitnehmern geprüft werden. Ziel der Maßnahmen war es, Verstöße aufzudecken und die Einhaltung des Mindestlohnes nach dem Mindestlohngesetz sicherzustellen.

Weiterarbeit untersagt


Bei den Befragungen und Prüfungen wurden durch das Ordnungsamt Braunschweig drei Arbeitnehmern die Weiterarbeit untersagt, weil Sachkundenachweise und Registrierungen fehlten. Die Prüfungen dauern noch an, da einige Angaben durch Nachprüfungen verifiziert werden müssen. Anschließende Prüfungen von Arbeitgebern in dessen Lohn - und Finanzbuchhaltung ergeben sich unter Umständen im Nachhinein.

Der Zoll hat den Fokus auf die sogenannten von Schwarzarbeit gefährdeten Branchen gelegt. Hiervon betroffen ist auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe, da hier erfahrungsgemäß viele Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen stehen. Diese Branche unterliegt deshalb auch dem Mindestlohngesetz. Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde an.

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