Schwerpunktprüfung Mindestlohn: Zoll befragte 287 Arbeitnehmer

Es wurden einige Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Dabei ging es aber nicht nur ums Geld.

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Symbolbild | Foto: Andreas Scholz / Hauptzollamt Braunschweig

Braunschweig. Am vergangenen Donnerstag fand über den ganzen Tag hinweg eine europaweite Schwerpunktprüfung in den vom Mindestlohn betroffenen Branchen statt. Die Schwerpunktprüfung wurde gemeinsam von der Europäischen Arbeitsbehörde mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Generalzolldirektion organisiert. Auch das Hauptzollamt Braunschweig beteiligte sich mit 74 Einsatzkräften von seinen drei Standorten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Braunschweig, Göttingen und Hildesheim an dieser Sonderprüfung.



Ziel war es ein klares Zeichen zu setzen, dass die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung eng zusammenarbeiten und geschlossen gegen die Umgehung des Mindestlohns vorgehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Hauptzollamtes Braunschweig.

287 Arbeitnehmer befragt


Insgesamt befragten die Zöllnerinnen und Zöllner in der Region 287 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, aus Frisör- und Kosmetiksalons und anderen Gewerben zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Die Verhältnisse von fünf weiteren Personen konnten aufgrund vorliegender Unterlagen geprüft werden.

Die vor Ort begonnenen Geschäftsunterlagenprüfungen sowie weitere Geschäftsunterlagen müssen nun im Nachgang weiter geprüft werden. Allerdings kam es bereits aus den Erkenntnissen am Donnerstag zu der Einleitung von zwei Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalem Aufenthalts und zwei weiteren Strafverfahren wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz


Außerdem wurden bereits neun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Sieben wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz und zwei wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. 51 festgestellte Sachverhalte bedürfen nun weiterer Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Aktuell liegt der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz bei 12,41 und steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro/Stunde brutto. In manchen Branchen gibt es außerdem spezielle Branchenmindestlöhne. Diese sind auch auf www.zoll.de einzusehen.

Urlaubsgeld nicht gezahlt?


Neben der Prüfung, ob die Zahlung von Mindestlöhnen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe von den Arbeitgebern eingehalten wird, prüft die Zollverwaltung außerdem in bestimmten Branchen weitere Arbeitsbedingungen. Dies können vorgeschriebene Entlohnungsbestandteile (zum Beispiel Erschwerniszulagen), die Dauer des Erholungsurlaubs, das Urlaubsentgelt oder ein zusätzliches Urlaubsgeld, die Leistung von Urlaubskassenbeiträgen oder die Anforderung an von Arbeitgebern gestellten Unterkünfte sein.


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