Secret-Packs: Das Geschäft mit Retouren und Restposten

Was zu beachten ist, wenn „die Katze im Sack“ gekauft wird, verrät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Online, im Einzelhandel und an Automaten werden zunehmend Mystery-Boxen angeboten. Bei den „Wundertüten“ für Erwachsene handelt es sich meist um Retouren und unzustellbare Pakete, auch Ladenhüter oder Restposten werden auf diese Weise verkauft. Neben dem Überraschungseffekt soll ein vermeintlich hoher Warenwert Kundinnen und Kunden überzeugen. Doch in wie vielen Paketen tatsächlich nützliche und hochwertige Produkte stecken, bleibt unklar. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen erklärt in einer Pressemitteilung, was Verbraucher beachten sollten, wenn sie „die Katze im Sack“ kaufen.



„Oft werben Anbieter von Secret-Packs mit sensationellen Preisen, da der Warenwert größer sein kann als der eigentliche Preis des Pakets“, sagt Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Da Kundinnen und Kunden die Katze im Sack kaufen, wissen sie vorab jedoch nicht, ob sie mit dem Inhalt überhaupt etwas anfangen können.“ Hinzu komme ein weiteres Problem: Anbieter können die Mystery-Boxen ausnutzen, um Ladenhüter und Restposten loszuwerden. Kundinnen und Kunden sollten daher vorab prüfen, wer hinter einem Angebot steckt. „Auch Online-Bewertungen können erste Indizien über die Seriosität eines Anbieters geben. Überwiegen die negativen Einträge, ist der Kauf vermutlich keine gute Idee“, so Hagge.

Zahlungs- und Rücksendeoptionen


Zwar gelte bei Online-Käufen generell ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, die Kosten für eine Rücksendung müssen aber mitunter selbst getragen werden. Daher sollten vorab das Impressum und die allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden. Liegt die Retourenadresse im Ausland oder bietet ein Onlineshop nur die Bezahlung per Vorkasse an, sollte von einer Bestellung lieber abgesehen werden.

Besonderheiten beim Kauf am Automaten


Werden Secret-Packs an Automaten angeboten, besteht – ebenso wie im stationären Handel – kein allgemeines Rückgaberecht. „Kundinnen und Kunden tragen hier das Risiko, dass ihnen die Ware nicht gefällt oder sie nichts damit anfangen können“, erklärt Hagge. Ein Widerruf des Kaufvertrags sei in der Regel nicht möglich. Ist die enthaltene Ware defekt, gelten hingegen die normalen gesetzlichen Gewährleistungsrechte. „Ansprechpartner für Reklamationen ist der Verkäufer der Ware – also der Betreiber des Automaten. Die entsprechenden Informationen müssen am Automaten zu finden sein“, so Hagge. Er empfiehlt, beim Kauf ein Foto von den Angaben zu machen.

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – telefonisch, vor Ort und per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung.


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