Sehen und gesehen werden: Zollkontrollen im Baugewerbe


Alle verfügbaren Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden eingesetzt, um in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region die Arbeitsverhältnisse auf Baustellen zu prüfen. Symbolfoto: ZOLL
Alle verfügbaren Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wurden eingesetzt, um in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region die Arbeitsverhältnisse auf Baustellen zu prüfen. Symbolfoto: ZOLL

Region. Am heutigen Donnerstag setze das Hauptzollamt Braunschweig alle verfügbaren Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein, um in Braunschweig, Göttingen, Hildesheim und der Region die Arbeitsverhältnisse auf Baustellen zu prüfen. Das berichtet das Hauptzollamt Braunschweig.


"Momentan sind Baustellen soweit das Auge reicht. Wir wollten da mal etwas genauer hinschauen", kommentiert Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig die personalintensive Maßnahme des Zolls. Nicht nur die Zöllner des Hauptzollamts Braunschweig waren unterwegs. Bundesweit wurde an diesem Tag schwerpunktmäßig das Baugewerbe kontrolliert. Durch den hohen Anteil der Lohnkosten ist bei Vielen die Versuchung groß, die Baukosten durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu drücken. Darum steht das Baugewerbe unter besonderer Beobachtung des Zolls - ebenso wie alle anderen lohnintensiven Branchen. In diesen Branchen finden regelmäßig bundesweit sogenannte Schwerpunktprüfungen statt.

"Manchmal wollen wir aber nicht nur sehen, sondern auch gesehen werden!"


Den Unterschied zum Arbeitsalltag in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erklärt Zollamtmann Löhde so: "Jeden Tag prüfen wir, überall wo gearbeitet wird und zwar so diskret wie möglich. Manchmal wollen wir aber nicht nur sehen, sondern auch gesehen werden! Heute war so ein Tag!". Somit sollen Schwerpunktprüfungen auch eine präventive Wirkung erzielen, um die Versuchung nicht zu groß werden zu lassen. Zur Erinnerung: wer Schwarzarbeiter beschäftigt, dem droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (§ 266a Strafgesetzbuch), betont der Zoll.

Die Ergebnisse des Tages werden nun zusammen getragen und ausgewertet.


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