So kann man seinen Rechtsschutz von der Steuer absetzen

Alljährlich bei der Steuererklärung kommt auch diese Frage auf.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Alljährlich fragen sich viele, ob Rechtsschutzversicherungen absetzbar sind, wenn sie über ihrer Steuererklärung sitzen. Das ist zum Teil möglich und nicht einmal kompliziert. So heißt es in einer Pressemitteilung der Lohnsteuerhilfe Bayern.



Das Finanzamt erkenne Kosten für die Rechtsschutzversicherung dann an, wenn berufliche Risiken und Einnahmequellen dadurch abgedeckt werden. „Sogar bei einem Komplettrechtsschutz, der aus mehreren Bausteinen besteht, kann der berufliche Anteil abgesetzt werden“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Dies betreffe rund die Hälfte aller Haushalte in Deutschland, die eine Rechtsschutzpolice abgeschlossen haben.

Berufsrechtsschutz lohnt sich doppelt


Kommt es zu Konflikten mit dem Arbeitgeber, zum Beispiel wegen einer ungerechtfertigten Abmahnung, einer Kündigung, einem unangemessenen Arbeitszeugnis, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder ausbleibenden Lohnzahlungen, übernimmt ein Berufsrechtsschutz die Kosten für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren. Neben dieser Sicherheit im Streitfall gibt es aber auch einen Steuerbonus. Anders als die meisten personenbezogenen Vorsorgeversicherungen werden die Beiträge für den Rechtsschutz in der Steuererklärung von Angestellten als Werbungskosten eingetragen. Während sich der Berufsrechtsschutz in voller Höhe absetzen lasse, sei die Absicherung anderer Rechtsgebiete nicht absetzbar, da sie in der Regel das Privatleben betreffen.

Richtiger Umgang mit Kombipolicen


Viele Rechtsschutzversicherungen werden jedoch als Kombipaket angeboten – zum Beispiel mit den Bausteinen Privat-, Verkehrs- oder Mietrechtsschutz. In diesem Fall sei nur der Beitragsanteil für den Berufsrechtsschutz steuerlich relevant. Manche Versicherer weisen diesen von selbst auf der Beitragsrechnung aus. „Steuerpflichtige sollten ihre Versicherungsunterlagen dahingehend prüfen und im Zweifel beim Versicherer eine Beitragsaufstellung nach beruflichen und privaten Anteilen anfordern, um den absetzbaren Anteil belegen zu können“, rät der Steuerexperte Tobias Gerauer. Ohne diese Aufteilung kann das Finanzamt den Abzug ablehnen. Es könne aber durchaus vorkommen, dass eine eigene Schätzung des prozentualen Anteils ohne Nachweis erfolgreich sei.

So steigt der Steuerbonus nach oben


Ein greifbarer steuerlicher Vorteil entstehe für Arbeitnehmer, wenn die Werbungskostenpauschale von derzeit 1.230 Euro im Jahr überschritten werde. Zu den weiteren berufsbezogenen Werbungskosten zählen beispielsweise Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale, Arbeitszimmer, Arbeitsmittel, Arbeitskleidung sowie Bewerbungs- oder Fortbildungsausgaben. Wer keinen Berufsrechtsschutz besitzt, kann im Fall eines Falles immer noch die immensen Kosten eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht steuerlich absetzen, da auch diese in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen.