Sommer auf zwei Rädern: Auch Radfahrern drohen Punkte in Flensburg

Der Sommer ist die perfekte Jahreszeit, um mit dem Fahrrad Ausflüge in der Umgebung zu unternehmen. Doch auch Radfahrern drohen Bußgelder und Punkte.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Sonne und warme Temperaturen locken derzeit wieder viele Radfahrer ins Freie – die Region hat etliche schöne Strecken zu bieten, auf denen sich die Sommertage genießen lassen. Doch auch für Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung und manch ein Verstoß kann sogar zum Verlust des Führerscheins führen, wie der ADAC berichtet. regionalHeute.de hat die wichtigsten Regeln zusammengefasst.



Vielen ist es nicht bewusst, aber Punkte in Flensburg und Bußgelder drohen auch Radfahrern, wenn sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten und dabei erwischt werden. Ebenso wie für Autofahrer gibt es auch für Radfahrer eine Promillegrenze – dabei kann schon eine Fahrt ab 0,3 Promille strafbar sein, wenn der Alkoholkonsum zu entsprechenden Ausfallerscheinungen führt. Als Straftat – auch ohne Ausfallerscheinungen – gilt es, wenn man mit einem Wert von 1,6 Promille und mehr unterwegs ist. Neben Punkten in Flensburg und einem Bußgeld muss auch die MPU (der sogenannte Idiotentest) absolviert werden. Wird dieser nicht bestanden, ist der Führerschein weg. Nach dem nächsten Biergartenbesuch sollte man seinen Drahtesel also womöglich lieber schieben – ganz nach dem Motto "Wer sein Rad liebt, der schiebt".

Das gilt für Gruppen


Besonders, wenn man nicht alleine, sondern in einer Gruppe zu einer Radtour aufgebrochen ist, möchte man die gemeinsame Zeit auch bestmöglich nutzen. Nicht wenige Radfahrer verleitet das dazu, dass sie –besonders auf Landstraßen– nebeneinander fahren. Das dürfen sie allerdings nur dann, wenn sie dadurch nicht den Verkehr behindern. Außerdem dürfen Radfahrer, auch wenn sie alleine unterwegs sind, nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich an das Rechtsfahrgebot halten.

Radfahrer müssen Radwege benutzen


Zwar dürfen Radfahrer grundsätzlich auch die Straße befahren – ist durch spezielle Beschilderung aber ein Radweg ausgewiesen, dann ist zwingend dieser zu benutzen. Das gilt im Übrigen auch für Rennradfahrer. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Benutzung des Radweges nicht zumutbar ist, beispielsweise aufgrund von Hindernissen. Fahrradfahren auf Gehwegen ist für Kinder (und Erwachsene) ab dem 10. Geburtstag generell verboten. Musikhören über Kopfhörer ist übrigens erlaubt – allerdings darf die Musik keinesfalls die Wahrnehmung beeinträchtigen. Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es nicht, jedoch sollte zum eigenen Schutz immer ein Fahrradhelm getragen werden.

Diese Bußgelder drohen


Unter anderem drohen bei folgenden Verstößen Strafen: Wer freihändig Fahrrad fährt, kann mit einem Bußgeld von 5 Euro belegt werden, wer nebeneinander fährt und dabei andere behindert, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung drohen 55 Euro Strafe. Richtig teuer wird es, wenn eine rote Ampel missachtet wird und die Rotphase länger als eine Sekunde angedauert hat: Dann werden 100 Euro Strafe und ein Punkt in Flensburg fällig.

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