Sommerurlaub trotz Corona: Welche Rechte habe ich?

Die Verbraucherzentrale informiert Reisende über ihre Rechte und berät in Konfliktfällen.

Ob aus dem Strandurlaub etwas wird, bestimmen die Regelungen vor Ort. Sie sollten sich über die Lage am Urlaubsort vor Antritt der Reise informieren. Symbolbild: pixabay
Ob aus dem Strandurlaub etwas wird, bestimmen die Regelungen vor Ort. Sie sollten sich über die Lage am Urlaubsort vor Antritt der Reise informieren. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Hannover. In Niedersachsen starten demnächst die Sommerferien. Doch angesichts der Corona-Pandemie herrscht bei vielen Menschen große Verunsicherung. Noch immer ist mit vielen Einschränkungen zu rechnen. Was bedeutet das für den Sommerurlaub? Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat auf ihrer Website ausführliche Informationen rund um das Thema Reisen und Corona veröffentlicht. Im Folgenden einige Antworten auf aktuell häufig gestellte Fragen. Dies berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen.


Auch wenn Reisen seit Mitte Juni in zahlreiche Länder wie beispielsweise der Europäischen Union wieder möglich sind, bleibt die Situation für viele Urlauber weiterhin unübersichtlich. Dies gilt nicht nur für mögliche Auslandsreisen, auch in den Bundesländern herrschen unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen.

Corona-Risikogebiete


Insbesondere für Menschen aus Corona-Hotspots gelten derzeit in mehreren Bundesländern Beherbergungsverbote oder Quarantäne-Auflagen. Ausgenommen davon sind Reisende mit einem aktuell negativen Corona-Test. „Da sich die Rechtslage schnell ändern kann, sollten sich Reisende vorab auf der Website des jeweiligen Bundeslandes informieren“, rät Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Stornierungen bei Pauschal- und Individualreisen


Pauschalreisen sind in der Regel besser abgesichert als Individualreisen, bei denen Flug, Unterkunft, Mietauto und weitere Leistungen einzeln gebucht werden. „So können etwa Pauschalreisen kostenfrei storniert werden, wenn im Reiseland „außergewöhnliche Umstände“ vorliegen, wie zum Beispiel eine Covid-19-Epidemie. Ein wichtiges Indiz dafür ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes“, so Preuschoff. Ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag ist auch möglich, wenn Reisebeschränkungen wie etwa Einreiseverbote vorliegen, ein hohes Infektionsgeschehen oder ein unzureichendes Gesundheitssystem am Zielort bekannt sind.

Im Gegensatz zur Pauschalreise gelten bei Individualreisen andere Regelungen. „So bekommen etwa Reisende ihren Ticketpreis nur erstattet, wenn die Fluggesellschaft einen Flug annulliert oder ein Einreiseverbot für das Urlaubsland besteht“, erklärt die Rechtsexpertin.

Bei Buchungen von Unterkünften gelten besondere Voraussetzungen


Grundsätzlich müssen Verbraucher den Mietpreis für ihre Unterkunft bezahlen, auch wenn sie nicht anreisen. Ist das Feriendomizil aufgrund von Zufahrtsbeschränkungen wegen der Pandemie nicht erreichbar, können Reisende nach deutschem Recht ihre Unterkunft stornieren und ihr Geld zurückverlangen.
Anders verhält es sich bei Unterkünften im Ausland. „Wurde die Ferienwohnung oder das -haus direkt beim ausländischen Anbieter gebucht, gilt in der Regel das Recht des Landes, in dem die Unterkunft liegt. Die rechtliche Situation kann sich dadurch verändern“, so Tiana Preuschoff.

Letztlich ist es ratsam, sich vor Buchung oder Anreise – ob in Deutschland oder im Ausland – regelmäßig zu informieren. Auskünfte bieten die Websites der jeweiligen Bundesländer und des Auswärtigen Amtes. Reisende sollten sich gegebenenfalls auch an den jeweiligen Anbieter wenden, um eine Kulanzlösung zu finden.
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Videochat.


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