Sozialgericht Hannover weist Klage auf persönliches Budget für Fitnessstudio und Kampfsportschule ab

Das Sozialgericht Hannover hat die Klage einer Frau abgewiesen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe ein persönliches Budget für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sowie für den Besuch einer Kampfsportschule begehrte.

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Justicia (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Hannover. Das Sozialgericht Hannover hat die Klage einer Frau abgewiesen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe ein persönliches Budget für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio sowie für den Besuch einer Kampfsportschule begehrte. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit.


Die Klägerin, die unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, erhielt bereits umfangreiche Assistenzleistungen zur ambulanten Betreuung, die zuletzt auf 14 Stunden pro Woche erhöht wurden. Trotz dieser bewilligten Hilfen beantragte die Klägerin ein persönliches Budget zur Finanzierung des Besuchs eines Fitnessstudios und einer Kampfsportschule. Die beklagte Behörde lehnte dies mit Verweis auf die bestehenden Leistungen ab.

Das Sozialgericht bestätigte nun diese Entscheidung und stellte fest, dass die bewilligten Fachleistungsstunden bereits der Förderung einer Tagesstruktur dienen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die gewünschten Maßnahmen zwar einen möglichen Bestandteil eines strukturierten Alltags darstellen, jedoch nicht allein eine tragfähige Tagesstruktur begründen können. Eine solche Struktur erfordere ein Zusammenspiel verschiedener Alltagskompetenzen.

Der isolierte Besuch eines Fitnessstudios oder einer Kampfsportschule erfülle dieses umfassende Rehabilitationsziel nicht.