Sozialgericht zieht Bilanz: 50 Prozent sind Hartz-IV-Klagen

von Eva Sorembik


Jede fünfte Klage vor dem Sozialgericht ist erfolgreich. Symbolfoto: Thorsten Raedlein
Jede fünfte Klage vor dem Sozialgericht ist erfolgreich. Symbolfoto: Thorsten Raedlein | Foto: regionalHeute.de

Region. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Klagen, die am Sozialgericht Braunschweig eingereicht worden sind, im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Insgesamt 5.542 Fälle sind es 2017 gewesen. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Sozialgerichts hervor. Bei der Hälfte davon handelt es sich um so genannte Hartz-IV-Klagen.







Auf Platz zwei kommenKlagen zumKrankenversicherungsrecht (16 Prozent der Neueingänge), gefolgt von denen zumRentenversicherungs- und Schwerbehindertenrecht (jeweils elf Prozent der Neueingänge). Bemerkenswert ist, dass während die Anzahl der Neueingängein nahezu allen Rechtsgebieten 2017 rückläufig waren, verzeichnet das Gericht bei denkrankenversicherungsrechtlichen Streitigkeiten einen Anstieg vonrund 20 Prozent. „Ursache hierfür ist vor allem ein erheblicher Anstieg von sogenannten Abrechnungsverfahren, bei denen Krankenhäuser mit den Kassen um die Vergütung medizinischer Leistungen streiten“, erklärt der Präsident des Gerichts, Rainer Schmiedl. „Es zeichnet sich ab, dass Verfahren dieser Art künftig noch mehr Raum einnehmen werden."

Insgesamt habesich die Eingangsbelastung aber sowohl am Sozialgericht Braunschweig als auch landesweit seit einigen Jahren deutlich verringert, resümiertSchmiedl. „Zum Vergleich: Noch 2013 wurden allein an unserem Gericht rund 3.000 Verfahren mehr anhängig gemacht als 2017.“




Jede fünfte Klage erfolgreich


Den knapp 5.600 neu eingereichten standen im vergangenem Jahr rund5.900 Verfahrensabschlüsse gegenüber. Wie das Sozialgericht berichtet, bedürfe es zum Verfahrensabschluss oftmals keines Urteils, weil die Beteiligten sich entweder geeinigt haben oder Klagen wegen Aussichtslosigkeit zurückgenommen wurden. In den Verfahren, in denen eine gerichtliche Entscheidung erfolgenmusste, seietwa jeder fünfte Kläger zumindest teilweise erfolgreich gewesen. „Bezieht man aber jene Verfahren ein, in denen eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich war, weil der Leistungsträger nachgegeben hat, ist die Erfolgsquote deutlich höher“, fügt Schmiedl an.









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