Salzgitter. Zahlreiche Anfragen der Gastronomen erreichen seit gestern die Stadtverwaltung Salzgitter, wie diese am Freitag mitteilte. Dies sei für Oberbürgermeister Frank Klingebiel Grund genug, klar zu stellen, welche Regelung die aktuelle Landesverordnung für Gastronomen vorsieht.
„Auch bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 gilt für den „normalen“ Gastronomiebetrieb, dass die Abstandshaltungen von 1,5 Meter einzuhalten sind und dass die Servicekräfte und Gäste eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen, letztere zumindest bis sie ihren Sitzplatz eingenommen haben. Die Auslastung richtet sich also weiterhin nach der Raumgröße und der Abstandsregelung. Neu bei Inzidenzen zwischen 35 und 50 ist, dass eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr gesetzlich gilt. Die nach der Verordnung zulässige Ausnahmeregelung kann nur in besonders begründeten Fällen zum Tragen kommen und ist sehr restriktiv anzuwenden. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften in Gastronomiebetrieben, Vereinsheimen oder Dorfgemeinschaftshäusern ist die Personenzahl ab heute begrenzt. Es dürfen nur maximal 25 Personen zusammen kommen. Die Sperrzeit mit der Möglichkeit eine Ausnahme zu beantragen gilt jedoch auch in diesen Fällen. Anders verhält sich das, wenn die Inzidenz 50 oder mehr beträgt, die Sperrstunde ab 23 Uhr gilt dann ausnahmslos“.
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