Die befristete Arbeitserlaubnis für Küche in einem Spezialitätenrestaurant hat viele Nachteile. Das meint Atiqur Rahman, Betreiber des indischen Restaurants »Gandhi« in Braunschweig.
Dass auch hinter den schönen Dingen des Lebens manchmal unangenehme Probleme lauern, verdrängt man gern. Das gilt auch für das Kulinarische. Gerade erst wurde ein neuer Preiskrieg in den Discountern ausgerufen. Und ein Vertreter von Foodwatch meinte allen Ernstes in einem Radiointerview, Preise für Fleisch, die an die Resterampe erinnern, seien schon OK so. Hauptsache, der Geldbeutel werde geschont. Die Rechnung für aufgeblasenes Hormonfleisch müssen aber unsere Kinder und Enkel zum Beispiel mit verseuchtem Grundwasser bezahlen. Auf ein anderes Problem machte jetzt Atiqur Rahman in der aktuellen Ausgabe der »IHK Wirtschaft« aufmerksam. Rahman ist Betreiber des indischen Restaurants »Gandhi« in Braunschweig. In einer Kolumne schilderte er die Schwierigkeiten, die sich mit befristeten Arbeitserlaubnissen von Spezialitätenköchen ergeben. Das Schöne: Wir alle genießen eine internationale Küche, die auch regional verankert ist. Das Problem: Um die Internationalität wirklich authentisch hinzubekommen, muss es Köche geben, die aus den Ländern kommen und entsprechende Erfahrungen mitbringen. Ansonsten wird sich der Gast auf mexikanische oder griechische Wochen bei MC Donalds zu beschränken haben, um die große weite Welt des Geschmacks kennenzulernen. Rahman macht auf den Umstand aufmerksam, dass ausländische Spezialitätenköche unser Land bereits nach vier Jahren wieder zu verlassen haben. Außerdem seien die bürokratischen Hürden enorm hoch, um überhaupt Freizügigkeit zu ermöglichen. Vor der Erteilung eines Visums wird geprüft, geprüft und geprüft. Und dann erdrücken Regeln und Bestimmungen alle Beteiligten. Wer kennt das nicht?
So kann man kein Spezialitätenrestaurant betreiben
Schließlich geht der deutsche Gesetzgeber am grünen Tisch davon aus, dass ein ausländischer Spezialitätenkoch nach dieser Zeit seine Fähigkeiten weitergegeben haben möge. Danach soll er wieder nach Hause gehen. »Dies entspricht nicht der Wirklichkeit«, so Atiqur Rahman. Die Vorstellungen derselben Institution, wie sich ein Spezialitätenrestaurant zu qualifizieren habe, widerspreche nämlich der Praxis. Spezialitätenrestaurants seien demnach gehobene Gaststätten, die eine dem Land zuzuordnende »unverfälschte Nationalitätenküche« anzubieten hätten. 90 % der Produktpalette müssten landestypische Speisen sein. Der nationale Charakter des jeweiligen Landes müsse wiedergegeben und dem Gast zweifelsfrei vermittelt werden. Für das »Gandhi« bedeute das: »Ein bangla-sprechender Koch aus Indien ist eine fundamentale Voraussetzung.« Rahman fragt deshalb zurecht: »Was spräche dagegen, den Köchen ein dauerhaftes Visum mit Arbeitserlaubnis zu erteilen? Es könnte an den Arbeitsvertrag bei diesem einen Anbieter gebunden sein. Damit würde neben der Planungssicherheit auch die Wahrscheinlichkeit für eine dauerhafte wirtschaftliche Basis für das Spezialitätenrestaurant als deutschen Gewerbebetrieb steigen. Sämtliche Beteiligte bis hin zum Gast könnten gewinnen.« Vielleicht wird das Problem vor den anstehenden Europawahlen diskutiert werden. Das wäre gut, denn hier geht es um die Bewahrung unserer kulinarischen Vielfalt. Weitere Informationen: Restaurant Gandhi Schöppenstedter Straße 32 38100 Braunschweig Telefon:0531 4811574 http://www.restaurant-gandhi-braunschweig.de/