Karlsruhe/Braunschweig/Wolfsburg. Das Zünden von Pyro könnte zukünftig für den Einzeltäter richtig teuer werden. Laut eines Urteils vom Bundesgerichtshof (BGH) können Vereine künftig Geldstrafen wegen Ausschreitungen an die verursachenden Fans weiterreichen. Das Urteil betrifft auch Eintracht Braunschweig und seit dem letzten Jahr im Besonderen den VfL Wolfsburg.
Köln klagte und bekam Recht
Der 1. FC Köln hatte sich juristisch gewehrt, nachdem er 2014 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) mit einer Strafe in Höhe von 50.000 Euro belegt worden war und weitere 30.000 Euro in Gewalt-Prävention stecken musste. Ein Anhänger hatte im Februar 2014 beim Zweitliga-Heimspiel gegen Paderborn einen Knallkörper gezündet und dabei sieben Zuschauer auf dem Unterrang verletzt. In der Vergangenheit mussten die Clubs diese Strafen aus der eigenen Kasse zahlen. Damit könnte zukünftig Schluss sein. Laut des nun getroffenen Urteils des BGH können die Clubs die Strafen, die zumeist in Stiftungen fließen, nun an die Verursacher weiterreichen. Für die Proficlubs ist es ein wegweisendes Urteil. Die Fan-Zusammenschlüsse kritiseren das Urteil dagegen scharf. Die Vereine können Krawallmacher jetzt zwar grundsätzlich in Regress nehmen, müssen dafür aber Beweismaterial, wie z.B. Videos vorlegen, auf denen der oder die Täter eindeutig überführt werden.
Keine Unterschiede bei den Strafen
Der Fan-Interessengemeinschaft "Unsere Kurve" hat das Urteil umgehend scharf kritisiert. "Das Urteil ist für uns eine große Enttäuschung und natürlich sehr bitter", so deren Sprecher Jochen Grotepaß. "Unsere Kurve" kündigte an, politisch gegen das Urteil vorzugehen und eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Dass zwischen den Strafen grundsätzlich kein Unterschied gemacht werde, sei hier der Hauptkritikpunkt. So heißt es in einem Statement vom Donnerstag: "Da zudem die Verbandsstrafen willkürlich, also ohne für den Besucher eines Fußballspiels nachvollziehbar oder erkennbar, vergeben werden ist dieses Urteil, aus Sicht der IG Unsere Kurve, eher schlecht für den Fan als der Gerechtigkeit dienend." In einigen Teilen der Fanszene wird der Einsatz von Pyro darüber hinaus noch immer als Stilmittel gesehen und nicht als Ausschreitung verstanden, die dem Verein absichtlich schaden soll. Eine Initiative zur Legalisierung scheiterte vor einigen Jahren.
Wolfsburg spitze
Wer hätte das gedacht? In der vergangenen Saison 2015/2016 waren die Anhänger des VfL Wolfsburg mit insgesamt 102.000 Euro an Strafgeldern einsamer Spitzenreiter in dieser Kategorie deutschlandweit. Mit Grauen erinnert man sich an den Leuchtkörper, der im Auswärtsspiel in Hannover in die eigene VfL-Auswechselbank segelte. Regional waren auch die Fans von Eintracht Braunschweig nicht ohne. Über die Saison gesehen sammelten sie in der Summme 56.000 Strafgelder, die der Verein begleichen musste. Auch diese zwei Vereine werden künftig von dem Urteil Gebrauch machen, davon ist auszugehen. Müssen die Fans darüberhinaus eine größere Überwachung während der Spieltage befürchten? Zur Stunde lag noch keine Stellungnahme der Vereine vor. Wir bleiben am Ball.
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