Leipzig/Braunschweig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 26. September 2019 eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte als rechtmäßig bestätigt. Der Blau-Gelbe Hilfe (BGH) sieht sich in seiner Forderung nach einer gesetzlichen Regelung in Niedersachsen bestätigt, wie die Faninitiative mitteilt.
"Rechtswidriges Handeln nur in den seltensten Fällen geahndet"
Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes, die Kennzeichnungspflicht stärke die Bürgernähe und Transparenz der Polizeiarbeit, teilt die BGH vollauf. Das Urteil weise der Politik demnach den Weg.
„Die niedersächsische Landesregierung ist nun im Zugzwang, auch für Niedersachsen eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen einzuführen“, so Jendrik Pufahl, der Vorsitzende der BGH. „Zumal der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die fehlende Kennzeichnung von maskierten Polizeibeamten in Deutschland bereits im Im November 2017 kritisiert hatte.“ Derzeit stellt Niedersachsen es den Beamten noch frei, eine Kennzeichnung zu tragen.
Die Diskussion um die Zwischenergebnisse der Studie über rechtswidrige Polizeigewalt an der Ruhr-Universität Bochum zeige aus Sicht der BGH die Notwendigkeit der Kennzeichnung von Polizistinnen und Polizisten auf.
Von den in der Studie ausgewerteten Fällen fanden die meisten bei Spielen der 1. Bundesliga (38 Prozent) und der 2. Bundesliga (24 Prozent) statt, gefolgt von der 3. Liga (11 Prozent) und den Regionalligen (12 Prozent) statt. Betroffen sind allerdings nicht nur Fußballfans, sondern auch Teilnehmer von Demonstrationen und politisch motivierten Aktionen von rechtswidriger Polizeigewalt betroffen.
„Offenbar müssen sich Polizistinnen und Polizisten vor Konsequenzen ihres rechtswidrigen Handelns nur in den seltensten Fällen fürchten“, kritisiert Jendrik Pufahl die fehlende Kennzeichnungspflicht.