Derby-Betretungsverbote sorgen für Unmut bei den Fans

von Frank Vollmer


Der "Konter" der Fans. Foto: Grimm
Der "Konter" der Fans. Foto: Grimm | Foto: Grimm



Braunschweig. Anlässlich des bevorstehenden Derbys zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 am 6. November hat die Polizeidirektion Anhörbogen verschickt, die sich mit einem Betretungsverbot der Stadt Braunschweig für diesen Tag befassen. Die Fans der Eintracht machten darüber bereits im Heimspiel gegen Sandhausen ihren Unmut öffentlich bekannt. RegionalSport.de hat bei der Polizeidirektion nachgefragt.

Anhörbogen wurde verschickt


Bereits vor dem Heimspiel der Eintracht gegen Sandhausen verschickte die Polizeidirektion Braunschweig einen Anhörbogen für die geplante Maßnahme an eine Vielzahl von Eintracht-Fans, die in der Vergangenheit diesbezüglich auffällig geworden waren. "Die Personen, die mit einem Betretungsverbot belegt werden, gehören zu der gewaltsuchenden Fußballproblemfanszene, die in der Vergangenheit bereits in Zusammenhang mit Fußballspielen dokumentiert polizeilich in Erscheinung getreten sind", erklärt Rainer Raschke von der Polizeidirektion Braunschweig auf Nachfrage unserer Redaktion. Die Anhörbogen seien frühzeitig verschickt worden, um hier die Widerspruchsfrist des Einzelnen zu wahren.

"Feindschaftliches Verhätltnis"


"Gemäß § 17 Abs. 4 Nds. SOG kann einer Person für eine bestimmte Zeit verboten werden, einen bestimmten örtlichen Bereich zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in diesem Bereich eine Straftat begehen wird", so Raschke weiter. Das Verhältnis zwischen den gewaltbereiten Personen und Gruppen beider Vereine werde von den zuständigen Polizeibehörden als feindschaftlich eingestuft. Auseinandersetzungen zwischen diesen Gruppierungen mit nicht absehbaren Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hätten in der Vergangenheit zu erheblichen Verletzungen und Sachschäden geführt, wenn diese aufeinander getroffen seien. "Die Personen, die mit einem Betretungsverbot belegt werden, gehören zu der gewaltsuchenden Fußballproblemfanszene, die in der Vergangenheit bereits in Zusammenhang mit Fußballspielen dokumentiert polizeilich in Erscheinung getreten sind."

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Die Fans protestierten im Heimspiel gegen den SV Sandhausen gegen die geplante Maßnahme. Foto: Grimm


Erfahrungswerte


Man berufe sich bei der Vorgehensweise auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. Auch bei anderen Spielbegegnungen, die nach § 32 der DFB Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen als Spiel mit erhöhtem Risiko eingestuft waren und sind, arbeiten die zuständigen Polizeibehörden mit Aufenthalts- und Betretungsverboten. "Diese Verbote wurden für Risikofans der Szenen Braunschweig, Hannover und deren jeweiliger Anhängerschaft, sogenannten Unterstützervereinen, geprüft", erklärt der Beamte für Öffentlichkeitsarbeit. Anlässlich des Derbys 2014 hätten sich diese Maßnahmen als sehr wirkungsvoll zur Verhinderung von Gewalt erwiesen.

Bei der Anzahl der versendeten Schreiben kann keine genaue Angabe gemacht werden. "Es ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der versendeten bzw. noch zu versendenden Anhörungsschreiben auf insgesamt über einhundert beziffern wird", fomuliert Raschke. Genauere Angaben könnten zur Zeit noch nicht gemacht werden, da es sich dabei um Maßnahmen handle, "die einer fortlaufenden Gefahrenbewertung unterliegen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist."

Blau-Gelbe-Hilfe ruft auf


Auf Seiten der betroffenen Fans macht sich die "Blau-Gelbe Hilfe" stark und unterstützt deren Interessen zumindest mit guten Tipps. Die geplante Maßnahme betreffe "nicht nur Fans mit Stadionverbot, sondern auch Fans, die eigentlich ins Stadion hätten gehen können", heißt es seitens des Projektes. Dort bittet man alle, die das Schreibern erhalten haben, es eingescannt oder abfotografiert an die E-Mail-Adresse info@blau-gelbe-hilfe.de zu senden. Man sei diesbezüglich mit einem Anwalt in Kontakt getreten.

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Das verschickte Schreiben der Polizeidirektion Braunschweig. Foto: privat



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