Frankfurt/Region. Am gestrigen Freitag setzte der Niedersächsische Fußball-Verband (NFV) den Spiel- und Trainingsbetrieb im Amateurfußball bis auf Weiteres aus (wir berichteten). Nicht verlässlich genug seien die Prognosen, wie sich die Coronakrise noch entwickle, hieß es. Wenig später verabschiedete der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ein umfassendes Maßnahmenpaket und machte so den Weg für einen Abschluss aller Amateur- und Nachwuchsligen frei.
DFB-Entschluss verschafft den Klubs Luft
Das ist historisch: Erstmals überhaupt in der Geschichte des DFB kann eine Saison von der 3.Liga bis in die untersten Kreisklassen über den 30. Juni hinaus verlängert werden, sofern dies notwendig werde. „Das Spieljahr 2020/2021 kann zu einem späteren Zeitpunkt beginnen oder notfalls sogar ganz oder teilweise entfallen“, erklärte DFB-Vizepräsident Rainer Koch am Freitag bei Bekanntgabe des Beschlusses, der im Rahmen umfassende Anpassungen für Spiel- und Jugendordnung getroffen wurde.
Demnach können im Zuge einer Saisonverlängerung Spielberechtigungen, Wechselfristen und Verträge mit Spielerinnen und Spielern zeitlich angepasst werden. Das verschafft den Klubs viel Luft im jetzt schon drohenden Termindruck - vor allem bei auslaufenden Verträgen. Sollte die Saison dennoch abgebrochen werden, wären zusätzlich Sonderregelungen für den Auf- und Abstieg möglich. „Das Maßnahmenpaket gibt vor allem den für den Amateurspielbetrieb zuständigen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden nun statuarisch die Möglichkeit, so flexibel wie möglich auf diese Ausnahmesituation und neue Entwicklungen zu reagieren“, sagte Koch.
Für die nächsten 15 Monate gilt demnach auch eine Aussetzung des althergebrachten Grundsatzes, dass ein Spieljahr stets zum 1. Juli eines Jahres beginnt und zum 30. Juni des folgenden Jahres endet. In der Saison 2021/22 sollen die bisher geltenden Bestimmungen wieder in Kraft treten.
Auflockerung der Strafen im Insolvenzfall
Wirtschaftiche Belange haben den DFB darüberhinaus dazu bewogen, Strafen für mögliche Insolvenzfälle in Liga 3, den Regionalligen und den obersten Frauen-Bundesligen zu lockern. Auch der in den Statuten vorgesehene Abzug von neun Punkten (sechs bei den Frauen - Anm. d. Verf.) entfällt im Falle eines Insolvenzantrages. Beim tatsächlichen Eintritt eines Insolvenzfalles, werden dem jeweiligen Klub in den Männer-Spielklassen drei Punkte und bei den Frauen zwei Zähler abgezogen. Damit folgt der DFB dem Beispiel der Deutschen Fußball Liga, die die exakt gleichen Strafen für den Profibereich ebenfalls ausgesetzt beziehungsweise modifiziert hat.
In den unteren Amateurklassen, wo der Klub bei einer Insolvenz automatisch absteigt, dürfen die zuständigen Landesverbände für die Dauer der Übergangszeit bis Ende Juni 2021 abweichende Regelungen treffen. „Wir haben mit diesem Beschluss einen großen und sehr wichtigen Schritt gemacht“, sagte Peter Frymuth, DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung und betonte: „Damit ist eine gute Grundlage geschaffen, um die nächsten Herausforderungen in dieser besonderen Zeit anzugehen.“