Braunschweig. Fans von Eintracht Braunschweig fühlen sich im Vorfeld der Auswärtsspiele bei den Sportfreunden Lotte (27. März 2019) und beim VfL Osnabrück (7. April 2019) von der Polizei kriminalisiert. Die hat gegen sie ein Betretungsverbot während der Spiele ausgesprochen. Die Betroffenen haben nun bis Freitag Zeit, angemessen auf die Anhörungen zu reagieren.
„Einschneidende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte“
„Beim letzten Heimspiel sprachen uns Fans an, die eine Anhörung für Betretungsverbote gegen Lotte und Osnabrück erhalten haben“, berichtet Jendrick Pufahl vom Verein Blau-Gelbe Hilfe (BGH) und fügt an: „Aus unserer Sicht grenzen die allgemeinen Begründungen an Absurdität.“Der Rat des Vorsitzenden der BGH: Betroffene sollen sich jetzt schnell an die BGH wenden. „Gemeinsam erörtern wir die rechtlichen Möglichkeiten mit unseren Anwälten“,kündigt Pufahl an. Betretungsverbote seien für ihn „einschneidende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte.“
Die Polizei begründet die ausgesprochenen Betretungsverbote auf unterschiedliche und doch ähnliche Weise. So sei für das Spiel in Lotte der Anreiseweg über Osnabrück ein ebtscheidendes Kriterium. „Weil auf Grund der aktuellen Tabellensituation ‚und gleichzeitiger Rivalität‘ eine besondere ‚Brisanz‘ zwischen den Fans der Braunschweiger Eintracht und des VfL Osnabrück bestehen soll. Es sei, daher aus den Erfahrungen mit den Ultraszenen zu erwarten, dass bereits anlässlich des Spiels in Lotte ein Konkurrenzverhältnis […] aufgebaut werden soll“, zitiert Pufahl.
Ähnliches gilt für das Auswärtsspiel der Löwen in Osnabrück, wo „gewaltbereite Anhänger des VfL Osnabrück‚ Provokation, Beleidigung, Gewalt und Verstöße gegen sprengstoffrechtliche Vorschriften als legitimes Mittel‘ des ‚Konkurrenzkampfes ansehen‘. Sie würden ‚markante Streckenabschnitte der Laufwege aufsuchen und gezielt die gegnerischen Anhänger provozieren‘“, so die Polizei in ihrer Begründung. “Außerdem würde eine größere Anzahl an gewaltbereiten Fans des BTSV nach Osnabrück reisen. Polizeiliche Erfahrungen mit der Szene in Osnabrück sollen also dem Anschein nach für Betretungsverbote gegen Eintracht-Fans herhalten“,kritisiert Pufahl.
„Mit hypothetischen Gefahrenlagen werden die Betretungsverbote, welche die Betroffenen stark in Ihren Persönlichkeitsrechten einschränken, begründet“,erörtert Pufahl überdie Vorgehensweise der Polzei.