Braunschweig. Eintracht Braunschweig ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes zu eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euroverurteilt worden. Hintergrund dieser Sanktion sind Banner mit beleidigendem Inhalt im Spiel gegen Erzgebirge Aue am 17. Februar.
Verein nimmt das Urteil an
Dies teilte der DFB am heutigen Freitag mit. Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Erzgebirge Aue am 17. Februar wurden im BraunschweigerZuschauerbereich Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wurde der Verein wegen unsportlichem Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt. Eintracht Braunschweig hat dem Urteil zugestimmt.