Versuchter Totschlag: VfL-Fans nach Brutalo-Schal-Raub vor Gericht


Einer der Angeklagten soll dem Opfer gezielt gegen den Kopf getreten haben. Symbolfoto: Archiv
Einer der Angeklagten soll dem Opfer gezielt gegen den Kopf getreten haben. Symbolfoto: Archiv | Foto: Archiv

Hildesheim/Calberlah. Ende des Monats beginnt vor dem Landgericht Hildesheim der Prozess gegen zwei VfL-Wolfsburg-Fans, die vor einem Jahr in Calberlah einen Anhänger des VfB Stuttgart brutal zusammen getreten haben. Wie das Landgericht mitteilt, lautet die Anklage in einem Fall sogar "versuchter Totschlag".

Angeklagt sind ein 30- und ein 23-jähriger Mann. Sie sollen am 3.Februar 2018 in der Regionalbahn von Wolfsburg nach Calberlah nach dem Bundesliga-Spiel VfL Wolfsburg gegen den VfB Stuttgart unterwegs gewesen sein. Der 30-Jährige soll im Zug auf den späteren Geschädigten aufmerksam geworden sein, weil dieser einen Fanschal des VfB Stuttgart trug. Beim planmäßigen Halt des Zuges und Öffnen der Türen am Bahnhof Calberlah soll der 30-jährige beim Verlassen des Zuges dem Mann den Schal entrissen haben, um ihn als Trophäe zu behalten. Der Mannhabe aber geistesgegenwärtig ebenfalls den Zug verlassen, seinen Schal mit einer Hand ergriffen und daran gezogen, bis derAngreifer diesen losließ.

Wuchtig und gezielt mit dem Fuß ins Gesicht getreten


Aus Verärgerung über die Gegenwehr soll sich der 30-Jährige nun – im Einvernehmen mit dem 23-Jährigen – entschlossen haben, dem Geschädigten eine Lektion zu erteilen. Beide sollen den Mann zu Boden geschubst haben, sodass er neben dem Bahnsteig in einem Gebüsch zu Fall kam. Hier soll der 30-Jährige zweimal wuchtig und gezielt mit dem Fuß ins Gesicht des Mannes getreten haben, wobei er mögliche tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen haben soll, so die Anklage. Der 23-Jährige soll zweimal zum Körper getreten haben. Nachdem Zeugen hinzugetreten seien, sollen beide Angeklagten geflüchtet sein.

Die Staatsanwaltschaft wirft beidenTätern aufgrund des Geschehens gefährliche Körperverletzung vor, dem älteren Angeklagten wegen der Tritte zum Kopf darüber hinaus versuchten Totschlag.

Bruch des Kiefers und der Augenhöhle


Der Geschädigte soll aufgrund der Tritte zum Kopf schwere Gesichtsverletzungen erlitten haben, unter anderem Knochenbrüche im Bereich des linken Kiefers und der linken Augenhöhle, sowiedrei Zähne verloren haben.

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