Gifhorn. Zum 1. Januar 2026 werden die Aufgaben des Sprengstoffrechts im Stadtgebiet Gifhorn auf den Landkreis Gifhorn übertragen. Das teilen Landkreis und Stadt Gifhorn in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.
Grundlage für die Übertragung bildet eine von beiden Seiten unterzeichnete Zweckvereinbarung, die nach vorherigen Beschlussfassungen durch den Kreistag des Landkreises Gifhorn und den Rat der Stadt Gifhorn rechtskräftig wurde.
Zuständigkeiten werden gebündelt
Mit diesem Schritt bündelt der Landkreis Gifhorn künftig sämtliche waffenrechtliche und sprengstoffrechtlichen Zuständigkeiten für das Stadtgebiet Gifhorn. Die waffenrechtlichen Aufgaben sind bereits am 1. Januar 2024 von der Stadt Gifhorn zum Landkreis Gifhorn übergegangen. Die sprengstoffrechtlichen Aufgaben umfassen im Wesentlichen die Erteilung von Erlaubnissen für das Wiederbeladen von Munition, für das Böllerschießen, das Vorderladerschießen sowie die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Feuerwerke.
Die Übertragung der Zuständigkeit soll eine einheitliche Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Vorgänge gewährleisten und die Verwaltungsabläufe für Bürgerinnen und Bürger im gesamten Kreisgebiet vereinfachen. Anträge und Anfragen zu sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten im Stadtgebiet Gifhorn sind ab Januar direkt an den Landkreis Gifhorn zu richten.

