Wolfsburg. Die Stadt Wolfsburg treibt die Planungen für das Baugebiet An der Gärtnerei in Ehmen voran. Nachdem 2017 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den ersten Bauabschnitt geschaffen wurden, folgt nun der zweite.
Unter Berücksichtigung der bereits angesiedelten Unternehmen kombiniert der Bebauungsplan Wohn- und Gewerbegebiet. Eine entsprechende Vorlage geht jetzt in die politische Beratung. Eine Entscheidung trifft der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10. Dezember. Anschließend wird der Bebauungsplan zur Beteiligung ausgelegt, heißt es in einer Mitteilung aus dem Rathaus.
Einfamilien- und Doppelhäuser geplant
„Wohnraum zu entwickeln ist für uns nach wie vor eine wichtige Aufgabe. Mit diesem Bebauungsplan kommen wir ein gutes Stück voran, um An der Gärtnerei die bestehende Lücke zu schließen. Die geplante Wohnbebauung mit überwiegend Einfamilien- und Doppelhäusern berücksichtigt dabei gezielt den Bedarf vor Ort“, unterstreicht Oberbürgermeister Dennis Weilmann.
Kai-Uwe Hirschheide, Erster Stadtrat und Stadtbaurat, ergänzt: „Wir haben das Baugebiet An der Gärtnerei seinerzeit bewusst in zwei Abschnitte unterteilt, um den ersten Teil zügig entwickeln zu können und gleichzeitig ausreichend Planungszeit für den stärker lärmbelasteten zweiten Teil zu haben. Diesen Bebauungsplan aufzustellen war nicht ganz einfach, durch stetigen Austausch mit allen Beteiligten haben wir jetzt aber eine gute Lösung gefunden.“
So soll das Baugebiet werden
Der zweite Bauabschnitt An der Gärtnerei unterteilt sich in zwei Bereiche. Der westliche Teil soll von einem privaten Vorhabenträger mit freistehenden Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser bebaut werden. Die Erschließung erfolgt über die Werner-Schlimme-Straße. Ziel des Bebauungsplans sei es auch, großes Augenmerk auf die Rückhaltung beziehungsweise Versickerung von Regenwasser zu legen. Dies schließt insbesondere Maßnahmen zur Starkregenvorsorge und damit zur Entlastung der Infrastruktur ein. Am östlichen Rand des künftigen Wohngebietes – und somit angrenzend an das Gewerbegebiet – sind aus Lärmschutzgründen Reihenhäuser und vorgelagerte Carports geplant. Außerdem wird auf der Grundstücksgrenze eine vier Meter hohe Lärmschutzwand errichtet.
Der östliche Teil wird bereits über die Straße Bockhorst erschlossen und künftig als Gewerbegebiet festgesetzt – hier hat sich auch bereits Gewerbe angesiedelt. Gleichzeitig wird im Bebauungsplan eine bauliche Weiterentwicklung der Gewerbetreibenden berücksichtigt. Die geplanten Erweiterungsabsichten sind auch in das neu erstellte Lärmschutzgutachten eingeflossen. Die dafür festgesetzten Lärmschutzmaßnahmen ermöglichen daher auch bei zukünftigen Erweiterungen ein gutes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe.

