Region. Die Heizkosten steigen, der Winter rückt näher. Aber was machen Hartz-IV-Empfänger eigentlich, wenn die "warme Bude" immer teurer wird? Landläufig herrscht die Meinung, dass "das Amt" sowieso übernimmt. Ganz richtig ist das allerdings nicht. Das Jobcenter zahlt nur so viel Heizkosten, wie es als "angemessen" empfindet. Für Hartz-IV-Empfänger kann das empfindliche Nachzahlungen bedeuten. Am Ende muss aber immer der Einzelfall betrachtet werden.
Grundsätzlich, so ist auf dem Hilfsportal hartziv.org zu lesen, übernimmt das Jobcenter nicht nur die Kosten für die Miete selbst, sondern auch Nebenkosten und Heizung. Jedenfalls so lange der Verbrauch aus Sicht des Jobcenters angemessen ist. Was angemessen ist, orientiert sich wiederum am Durchschnittsverbrauch im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Jobcenters, Grundlage dafür ist der bundesweite Heizspiegel. Beim Heizspiegel kann übrigens jeder prüfen, wo er Heizkosten sparen kann und wie hoch die Preise in der eigenen Region sind.
Aber was, wenn die Heizkosten des ALG II-Beziehers die "angemessenen" Kosten übersteigen? Dann kann das Amt dem Bezieher ein Kostensenkungsverfahren anhängen. Damit wäre der Betroffene gezwungen, die Heizkosten innerhalb eines halben Jahres auf ein angemessenes Niveau zu senken. Schafft er das nicht, übernimmt das Jobcenter lediglich die angemessenen Kosten. Alles darüber hinaus muss der Bezieher selbst bezahlen.
Nicht jeder Fall ist gleich
Allerdings müssen die Sachbearbeiter im Jobcenter in solchen Fällen immer den Einzelfall betrachten. Einfach Zahlungen einstellen können sie also nicht. Kann ein Empfänger glaubhaft nachweisen, dass er nun mal mehr heizen muss und so über den Durchschnittsverbrauch kommt, dann übernimmt das Jobcenter auch die höheren Heizkosten. Wohnt ein ALG II-Empfänger etwa in einem alten Haus mit zugigen Fenstern, muss er mehr heizen, um nicht zu frieren. Dann löst sich also die Übernahme von den durchschnittlichen Heizkosten laut Heizspiegel.
Anders verhält es sich, wenn ein Bezieher weniger verbraucht als das Jobcenter bezahlt und so ein Guthaben auf die Heizkosten erhält. Das muss "dem Amt" gemeldet werden, weil dieses Guthaben auf die Leistungen nach §22 Abs. 3 SGB II angerechnet wird. Wer also Heizkosten spart, droht im nächsten Monat weniger Geld auf dem Konto zu haben.
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