Region. Am heutigen Dienstag stellte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil in einer Pressekonferenz in aller Kürze den Formulierungsvorschlag der Bundesregierung für die Koalitionsfraktionen im Bundestag zur Änderung des Infektionsschutzgesetztes vor. Darin gehe es vor allem um eine bundeseinheitliche Notbremse, die unter anderem automatische Ausgangssperren ab einer Inzidenz von über 100 vorsieht. Der neue Pragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes soll im Eilverfahren Bundestag und Bundesrat passieren. Für Niedersachsen würde sich jedoch nicht allzu viel ändern.
Das Konzept der Notbremse sei das Ergebnis einer Bundländerberatung Anfang März. Damals sei ein System vereinbart worden, das Weil nach wie vor überzeugend finde. Dieses differenziere zwischen drei Stufen: Bis 50, bis 100, über 100. Für die Stufe über 100 habe sich der Begriff der Notbremse eingebürgert, der in weiten Teilen den Lockdown wiedergebe, den es auch über den Winter als Rahmen für das Verhalten in Deutschland gab.
"Weil wir uns von Anfang an dran gehalten haben, weil es jetzt schon Teil unserer Coronaverordung in Niedersachsen ist, deswegen ist diese Absicht der Bundesregierung einerseits für Niedersachsen nicht notwendig, aber auf der anderen Seite auch unschädlich", erklärt Weil. In anderen Ländern sei es zu größeren Abweichungen von dieser gemeinsamen Beschlussfassung gekommen. Niedersachsen hingegen sei von der Kritik nicht betroffen.
"Unsere Pandemiebekämpfung in Niedersachsen können wir auch ohne diese Bundesregelung wirklich gut weiter fortsetzen."
Ausschlaggebend sei die Formulierungshilfe jedoch noch nicht, sondern erst das, was im Bundestag eine Mehrheit findet. Dabei gelte es vieles zu beachten, einige Fragen müssten noch geklärt werden. "Wir müssen warten, was am Ende rauskommt", so Weil weiter. Viele Details seien noch offen, ebenso gebe es viele kritische Punkte.
Modellvorhaben und Friseure
Zu diesen würden unter anderem die Modellvorhaben des Landes Niedersachsen gehören. In diesen Projekten sollte erprobt werden, ob Tests es möglich machen sichere Zonen zu bilden, in denen zum Beispiel der Einzelhandel, die Außengastronomie oder Kultur-Angebote geöffnet werden könnten. "Das ist meines Erachtens sehr wichtig, denn wir werden ja noch sehr lange mit deutlichen Schutzmaßnahmen leben müssen, bis wir ausreichend in unserer Gesellschaft geimpft sind, also irgendwann im Sommer", so Weil. "Ich möchte mir nicht ausmalen, dass sich die Situation, die wir jetzt haben, bis in den Sommer fortsetzt." Deswegen sei es notwendig, bereits jetzt Erfahrungen zu sammeln. Ein wichtiger Punkt sei dabei die Frage, ob die Projekte abgebrochen werden müssen, sollte es aufgrund der häufigen Testungen zu einer Inzidenz über 100 kommen. "Wer viel testet, findet auch viel", kommentiert Weil die Lage.
Eine weitere Frage, die geklärt werden müsse, sei die Frage nach anerkannten Tests. So sollen Friseure auf Grundlage von Tests weiter geöffnet bleiben. "Hier gilt es zu klären, ob Selbsttests in Ordnung sind, ansonsten muss das präzisiert werden", kritisiert Weil.
Automatische Ausgangssperren
"Wir hatten in unserer Formulierung für die Ausgangsbeschränkungen aus guten Gründen sehr großes Gewicht auf die Verhältnismäßigkeitsprüfung gelegt. Das OVG Lüneburg hat gemeint, bei der Begründung dieser Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme müssten sehr hohe Anforderungen gestellt werden", so Weil weiter. Dies erweise sich als schwierig für die Kommunen, da die Begründungen in einigen Fällen ausreichen, in anderen wiederum nicht. Vonseiten der Bundesregierung stehe daher ein Automatismus im Raum, der besagt, dass es ab einer Inzidenz von über 100 eine nächtliche Ausgangsbeschränkung geben solle. Doch auch dies sei nochmal rechtlich zu bewerten.
mehr News aus der Region