Straßenmusik: So gehen die Städte unserer Region damit um

von Frederick Becker


Symbolfoto: Pixabay
Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Region. In Hannover diskutiert man über strengere Regeln für Straßenmusiker. Wir fragten die Stadtverwaltungen nach den Regelungen in den Städten unserer Region.


Das wollten wir wissen: Was gibt es für die Musiker zu beachten? Wie werde Verstöße gegen bestehende Regelungen geahndet? Wie hoch ist in den Städten das Beschwerdeaufkommen bezüglich Straßenmusik?

Das sagt die Braunschweiger Stadtverwaltung:


"Straßenmusiker tragen grundsätzlich zur Belebung der Innenstadt bei. Für die Ausübung der Straßenmusik wird in Braunschweig keine gesonderte Erlaubnis benötigt. Besondere schriftliche Regelungen, etwa in der Sondernutzungssatzung, gibt es zu dem Thema nicht. Gleichzeitig darf jedoch keine unverhältnismäßige Störung von Bewohnern, Passanten und Geschäftstreibenden stattfinden, beispielsweise durch Verstärkeranlagen. Diese dürfen nicht verwendet werden. Auch Tonträger dürfen nicht verkauft werden. Der Zentrale Ordnungsdienst der Stadt Braunschweig wird in der Sache tätig, wenn es Beschwerden über Lärmstörungen gibt, was ab und zu vorkommt. In diesem Fall werden die Musiker angesprochen, an einem anderen Standort zu spielen."

Wolfenbüttel:


Die Ausübung von Straßenkunst, sofern dazu keine festen Aufbauten oder ähnlich wirkende technische Hilfsmittel benutzt werden ist in Wolfenbüttel genehmigungsfrei. Ein Verweilen an einer Stelle sollte eine Stunde nicht überschreiten. Beschwerden sind nicht bekannt.

Salzgitter:


Straßenmusiker unterliegen keiner Anzeigepflicht und benötigen keine besondere Genehmigung. Straßenmusiker haben sich zur Vermeidung von Störungen von Passanten, Anwohnern, Anliegern und Gewerbetreibenden an folgende „Spielregeln“ zu halten: Elektro-akustische Verstärker dürfen nicht eingesetzt werden, gewerbsmäßige Auftritte sind nicht erlaubt. Dazu zählt auch der Verkauf von CDs, Schallplatten und ähnlichem, die maximale Verweildauer an einem Standort beträgt 20 Minuten; danach ist eine ebenso lange Pause einzulegen. Der neue Standort muss vom alten Standort so weit entfernt sein, dass Darbietungen am vorherigen Standort nicht mehr gehört werden können, die Benutzung lauter Rhythmusgeräte (Trommeln etc.) ist nicht gestattet. An Werktagen ist Straßenmusik in der Zeit von 10 bis 20 Uhr gestattet; an Sonn- und Feiertagen nur nach den üblichen Gottesdienstzeiten, für Standorte an denen eine mit Sondernutzungserlaubnis genehmigte Veranstaltung stattfindet, ist Straßenmusik nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung dieser Regeln werden die Betroffenen zunächst durch die Stadtstreife auf die Einhaltung der Regelungen hingewiesen. Bei Uneinsichtigkeit oder weiteren Vorkommnissen werden Platzverweise ausgesprochen.

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es im Stadtgebiet Salzgitter keine Straßenmusiker. Es kam in der Vergangenheit seitens der Bevölkerung zu keinen Beschwerden über Straßenmusiker.

Helmstedt:


In Helmstedtgibt es keine konkreten Regularien für Straßenmusiker. "Wir sehen das grundsätzlich als Gemeingebrauch einer Fußgängerzone an (der grundsätzlich auch das öffentliche Leben bereichert und städtisches Flair unterstützen kann), verzichten von daher auf eine (Sondernutzungs-)Erlaubnis und achten nur darauf, dass an einer Stelle nicht länger als 30 Minuten gespielt wird, um die Sache für die Anwohner erträglich zu halten (hört sich ja nicht immer wirklich gut an)", heißt es von Seiten der Stadt. Man könne schlecht sagen, wie viele Musiker es in Helmstedt gibt, da diese nur sehr unregelmäßig vor Ort seien. "Im Schnitt eventuelle zirka alle zwei bis drei Wochen, vorrangig natürlich im Sommerhalbjahr."

Peine:


Spezielle Regelungen, die nur auf Straßenmusiker abzielen, gibt es in der Stadt Peine nicht. "Als einzige Vorschrift kommt hier die Verordnung zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Tragen. Diese regelt die Wahrung der Ruhezeiten und untersagt das Singen und Musizieren außerhalb von geschlossenen Räumen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass unbeteiligte Personen nicht nur unerheblich belästigt werden", lässt Stephanie Axmann von der Stadt wissen. "Verstöße werden in solchen Fällen mit einem temporären Platzverweis geahndet. Der Straßenmusiker wird dann für den Rest des Tages der Fußgängerzone verwiesen." Ansonsten würden Straßenmusiker aufgefordert, sich während des Aufenthaltes in der Fußgängerzone an wechselnden Standorten aufzuhalten. Eine feste Anzahl von Straßenmusikanten sei nicht bekannt, das Beschwerdeaufkommen bezüglich Straßenmusik sei gering.

Wolfsburg:


"Der Standort ist nach einer halben Stunde zu wechseln. Die Ruhezeiten (keine Musik) sind einzuhalten: Mittagsruhe 13 bis 15 Uhr, Nachtruhe: 22 bis 7 Uhr", teilt die Stadt Wolfsburg mit. Es dürfen keine Verstärker benutzt werden und die Lautstärke sei so zu beschränken, dass eine Belästigung der Anwohner nicht eintrete. "Der Verkauf von CDs oder anderen Tonträgern ist nicht zulässig. Das Musizieren auf dem Wochenmarkt ist nicht erlaubt." Bei Problem sei bisher mit mündlichen Verwarnungen gearbeitet worden. Bußgelder wären jedoch möglich. "Aktuell gibt es einen festen Straßenmusiker. Verschiedene andere kommen unregelmäßig. Im Rahmen der Streife kam es in letzter Zeit zu keinen Beschwerden von Passanten. Vereinzelt beschweren sich Anlieger."

Goslar:


"Musik-, Schauspieldarbietungen und sonstige Kunstdarbietungen von mehr als 30 Minuten Dauer sind gemäß der Sondernutzungssatzung unzulässig, sofern innerhalb dieser Zeit kein Ortswechsel vorgenommen wird. Der neu gewählte Standort muss mindestens 200 Meter vom vorherigen Standort entfernt sein", meint Stadtsprecherin Vanessa Nöhr. "Verstöße gegen diese Regelungen werden vor Ort mit einer mündlichen Verwarnung und einem Platzverweis geahndet." In Goslar gebe es bis zu etwa zehnverschiedene Gruppierungen oder Einzelpersonen als Straßenmusiker. "Beschwerden sind relativ selten, im Durchschnitt gehen bei der Stadt fünf Beschwerden pro Jahr ein. Wenn es überhaupt welche gibt, kommen sie von den ansässigen Gewerbetrieben, nicht von den Bürgern oder Touristen."


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