Helmstedt. Auf Anwohner in Helmstedt, die an derzeit sanierungsbedürftigen Straßen wohnen könnten in den nächsten zehn Jahren heftige Beiträge zur Straßensanierung von über 10.000 Euro zukommen. Dies gehe, laut SPD Ratsfraktion Helmstedt aus der gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt hervor. Die SPD möchte diese, ihrer Meinung nach, ungerechte Praxis nun abschaffen, wie die Fraktion in einer Pressemitteilung berichtet.
Klaus Junglas, stellvertretender Vorsitzender der Helmstedter SPD-Ratsfraktion und Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses, hat bei der Stadtverwaltung angefragt, welche Straßen in den kommenden zehn Jahren in Helmstedt „grundhaft“ saniert werden müssten.Wie Bürgermeister Schobert in seiner Antwort mitteilte, sieht die Verwaltung die „grundhafte Sanierung“ von mehrerenStraßen in den nächsten zehn Jahren vor. Laut Straßenausbaubeitragssatzung träfe die Anlieger ein 70-prozentiger Kostenanteil,der im folgenden in der Klammer hervorgehoben wird:
- Wilhelm-Busch-Straße (280.000 Euro)
- Birkenweg (665.000 Euro)
- Am Buchenhang (245.000 Euro)
- Carlstraße (440.000 Euro)
- Fahrbahn Schulstraße (216.000 Euro)
Die erhobenen Beiträge und Vorausleistungenwürden dabei laut geltender Satzung schon einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. "Dies bedeutet", so Bauausschuss-Vorsitzender Klaus Junglas, "dass auf sehr viele Anlieger Kostenanteile von weit über 10.000Euro zukommen werden. Für einige weniger vermögende Anlieger kann dies eine Bedrohung Ihrer Existenz bedeuten und dazu führen, dass Ihr Haus möglicherweise verkauft werden muss."
Diese Regelung, so auch sein Fraktionskollege Dirk Zogbaum, Ortsbürgermeister von Büddenstedt, sei zutiefst ungerecht. Denn mit dieser Satzung würden Anlieger dafür „bestraft“, dass Ihre Häuser an der „falschen“ Straße stehen:
„Anlieger an Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen werden nicht zur Kasse gebeten, die Kosten der Straßensanierung übernimmt der Steuerzahler. Anlieger an Straßen in einem Sanierungsgebiet müssen ebenfalls nichts zahlen; die Kosten übernimmt der Steuerzahler. Anlieger von Straßen, bei denen die Sanierung nach einer Kanalsanierung erfolgt, müssen auch nichts zahlen, die Kosten übernehmen Leitungsträger und der Steuerzahler.“
Die SPD-Ratsfraktion setze sich daher konsequenterweise dafür ein, dass wie in vielen anderen Städten nun auch in Helmstedt die noch geltende Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben wird. Die Finanzierung der
Straßensanierung sei eine allgemeine Aufgabe und müsse daher von der Allgemeinheit zum Beispiel teilweise über eine Erhöhung der "Grundsteuer B" finanziert werden.
Straßenausbaubeitragssatzung verursacht Sanierungsstau
Junglas und Zogbaum betonen einen weiteren wesentlichen Vorteil einer Abschaffung der ungerechten Straßenausbaubeitragssatzung. „Diese Satzung hat in der Vergangenheit die notwendigen Sanierungsmaßnahmen blockiert, weil sich Verwaltung und Rat nicht getraut haben, Anlieger mit hohen Kosten zu belasten. Dadurch ist die ständig aufgeschobene Sanierung immer teurer geworden.“
Deshalb seien in den letzten zehn Jahren in Helmstedt nur zwei Straßen Ausbau-beitragspflichtig saniert und finanziert worden. Das sei zu wenig, so Bauausschuss-Vorsitzender Klaus Junglas. Um den Wert des Infrastrukturvermögens unserer Stadt zu erhalten, sollte es unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage der Stadt Helmstedt das Ziel sein, jedes Jahr eine Straße, je nach Bedarf oberflächlich oder Grundhaft zu erneuern. Mit der geltenden Straßenausbaubeitragssatzung sei das nicht durchsetzbar.
Die SPD Fraktionwolle deshalb noch in diesem Jahr die Abschaffung der derzeitigen Straßenausbaubeitragssatzung beantragen.
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