Region. Der Winter hat den Norden weiter fest im Griff. Das Thermometer klettert in diesen Tagen kaum über die 0-Grad-Marke hinaus und ein eisiger Wind lässt die Kälte noch viel strenger erscheinen. Die Füllstände der Gasspeicher in Deutschland sinken daher allmählich, während die Sorgen vieler Verbraucher vor der nächsten Rechnung steigen. Was aber ist, wenn die ohnehin schon hohe Jahresabrechnung auch noch fehlerhaft ist und der Energieversorger nicht auf Beschwerden reagiert? Dann kann die Schlichtungsstelle Energie e. V. für Abhilfe sorgen.
Viele Menschen kennen es – man entdeckt in der Jahresabrechnung von Strom oder Gas einen Fehler und soll mehr bezahlen, als eigentlich nötig wäre. Umso ärgerlicher, wenn dann der Energieversorger nicht auf Widersprüche reagiert und auf seiner Forderung besteht. Private Verbraucher können jedoch in solchen Fällen Hilfe von der Schlichtungsstelle Energie bekommen – und das sogar kostenlos.
Das ist die Schlichtungsstelle Energie
Die Schlichtungsstelle Energie arbeitet als zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern unabhängig und neutral. Getragen wird sie von den Verbänden der Energiewirtschaft und dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.. Mit ihrer Arbeit soll die Schlichtungsstelle die Gerichte entlasten und zur Zufriedenheit der Strom- und Gaskunden beitragen, wie es auf der Website des Vereins heißt. Für Privatkunden biete die Schlichtungsstelle dabei ein einfaches und kostenfreies Verfahren zur Klärung von Streitfällen.
So kann man einen Schlichtungsantrag stellen
Wenn sich private Verbraucher erfolglos mit ihrer Beschwerde an ihr Energieversorgungsunternehmen gewandt haben, können sie die Hilfe der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen, indem sie einen Schlichtungsantrag stellen. Dieser sollte online eingereicht werden, auf Nachfrage kann das Formular aber auch per Post zugesandt werden. Zusammen mit dem Antrag können die Verbraucher auch relevante Unterlagen, wie etwa die fehlerhafte Abrechnung und Belege, einreichen. Das Schlichtungsverfahren soll laut der Schlichtungsstelle Energie innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
Teilnahme für Unternehmen verpflichtend
Die Unternehmen sind zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet und haben nach der Eröffnung des Verfahrens die Gelegenheit, sich innerhalb von drei Wochen mit den Verbrauchern einvernehmlich zu verständigen. Gelingt eine Einigung, ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis – wie ein zivilrechtlicher Vergleich – bindend. Kann keine Lösung gefunden werden, wird das Schlichtungsverfahren fortgesetzt.
Die Schlichtungsstelle unterbreitet nun einen konkreten Einigungsvorschlag. Falls dieser nicht zur Einigung führt, spricht die unabhängige Ombudsperson der Schlichtungsstelle zum Abschluss des Verfahrens eine Empfehlung aus. Stimmen die Beteiligten dem Einigungsvorschlag oder der Empfehlung zu, ist das Schlichtungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis für alle Seiten bindend.

