Streit um Ordnerzahl: Verwaltungsgericht gibt ver.di recht

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Wenn demonstriert wird, dürfen laut Verwaltungsgericht seitens der Behörden keine pauschalen Auflagen in Sachen Anzahl der Ordner gefordert werden. Symbolfoto: Archiv
Wenn demonstriert wird, dürfen laut Verwaltungsgericht seitens der Behörden keine pauschalen Auflagen in Sachen Anzahl der Ordner gefordert werden. Symbolfoto: Archiv | Foto: Sina Rühland

Peine. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat am heutigen Donnerstag einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Stadt Peine recht gegeben. Demnach sei die Auflage für eine Streikaktion im Jahr 2015 rechtswidrig gewesen. Die Stadt hatte ein Verhältnis von einem Ordner auf 25 Demonstranten gefordert.


ver.di hatte den Warnstreik seinerzeit mit der geforderten Anzahl an Ordnern durchgeführt, gleichzeitig aber geklagt. Wie Dr. Torsten Baumgarten vom Verwaltungsgericht Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de mitteilt, folgte das Gericht der Ansicht der Gewerkschaft. Das Demonstrationsrecht sei ein wichtiges Grundrecht, das nur aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden dürfe. Die Forderung von einem Ordner auf 25 Teilnehmer sei zu hoch gewesen. Insbesondere auch deshalb, da man von einem friedlichen Verlauf hatte ausgehen können (die Teilnehmer waren in erster Linie Erzieherinnen und Erzieher).

Generell müsse bei der Festlegung der Anzahl der Ordner seitens der Behörde der Einzelfall betrachtet und könne nicht pauschal festgelegt werden, soBaumgarten. Das Urteil sei aber noch nicht rechtskräftig.


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