Salzgitter. Ab dem 1. Mai verschärfen sich die Auflagen für die zulässige Menge an Störstoffen im Bioabfall. Der Städtische Regiebetrieb Salzgitter legt daher zukünftig besonderen Wert auf eine saubere Bioabfalltrennung, um die Menge an Störstoffen wie Kunststoffe und Restabfälle auf drei Prozent im Bioabfall zu reduzieren. Das gibt die Stadt Salzgitter in einer Pressemitteilung bekannt.
In den Biotonnen werden überwiegend Küchen- und Gartenabfälle, wie Speisereste, Rasen- und Strauchschnitt sowie Blumen entsorgt. Abfälle aus Plastik, Glas und Metall haben hingegen nichts in der Biotonne verloren - wer sich nicht daran hält, riskiert, dass die Tonne nicht entleert wird und kann sogar mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belangt werden. Entgegen der landläufigen Meinung, es handle sich bei der Falschbefüllung um eine Bagatelle entstehen durch diese hohe Kosten und ein hoher technischer Aufwand für den Entsorgungsbetrieb.
Tipps für die Befüllung der Biotonne
Für die Entsorgung der Bioabfälle dürfen daher nur Zeitungspapier oder unbeschichtete Papiertüten verwendet werden. Verdorbene Lebensmittel sollen ohne Verpackung in der Biotonne entsorgt werden. Zur Vermeidung von Gerüchen und Madenbildung den Boden der Biotonne mit grobem Material auslegen, zum Beispiel mit Eierpappe, Packpapier, Strauchschnitt, ebenso am Rand grobes Material einlagern, so kleben Bioabfälle nicht fest. Die Biotonne sollte mit geschlossenem Deckel an einem kühlen, schattigen Ort stehen, um so zusätzliche Wärmeentwicklungen und somit Geruchsentwicklungen zu vermeiden. Nach der Leerung der Biotonne diese gut austrocknen lassen und insbesondere den Rand und den Deckel reinigen. Treten trotz aller Maßnahmen Maden auf, ist eine Bekämpfung durch das Bestreuen mit Algenkalk oder mit Gesteinsmehl möglich.
Auch Biokunststoffbeutel gehören nicht in die Biotonne
Plastiktüten oder Biokunststoffbeutel, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen bestehen, sind von der Entsorgung über die Biotonne in der Stadt Salzgitter ausgeschlossen. Das gilt auch für nach DIN EN 14995 oder EN 13432 zertifizierte Biokunststoffbeutel. Sogenanntes Bioplastik oder biologisch abbaubarer Kunststoff zersetzen sich in den praxisüblichen Kompostierungszeiten in den Anlagen nicht schnell genug und kleinste Kunststoffpartikel gelangen als Mikroplastik über den Kompost in die Umwelt.