Niedersachsen. In der vermutlich am Sonntag in Kraft tretenden neuen Corona-Verordnung hat das Land Niedersachsen erneut die Parameter des Stufenwarnsystems geändert. Die Rückkehr in eine niedrigere Warnstufe wird erschwert. Zudem soll 2G im Einzelhandel bereits in Warnstufe 1 gelten. Das geht aus einer Pressemitteilung der Landesregierung hervor.
Die Rückkehr aus einer höheren Warnstufe in die nächstniedrige Warnstufe wird erschwert: Hierbei soll in Zukunft nicht mehr nur auf das Absenken des eigentlichen Leitindikators Hospitalisierungsinzidenz abgestellt werden, sondern es soll mindestens ein weiterer Wert in den Bereich der nächstniedrigen Warnstufe abgesunken sein. "Diese Ergänzung wird dazu führen, dass die aktuellen Regeln in Warnstufe zwei länger Bestand haben werden", so die Landesregierung.
Stichproben reichen nicht
Stichproben oder Kontrollen an der Kasse reichen bei der Überprüfung von 2G nicht. Die Zutrittsberechtigung der Kundinnen und Kunden müsse vor Ort im Geschäft kontrolliert werden, heißt es in der Verordnung. Dies könne jedoch auch dadurch sichergestellt werden, dass die Kundinnen und Kunden nach einer Kontrolle durch eine dafür bestimmte Stelle eine unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnung erhalten, die zum Zutritt berechtigen, zum Beispiel Bändchen.
Ausnahmen von 2G
Eine kleine Erleichterung gibt es auch für den Einzelhandel. Statt wie geplant eine FFP2-Maske reicht nun doch eine medizinische Maske. Derweil ausgenommen von der 2G-Vorgabe sind:
- Wochenmärkten und Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel,
- Betriebe und Einrichtungen des Einzelhandels mit folgenden Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung:
- Lebensmitteln einschließlich des Getränkehandels,
- medizinischen Produkten und Arzneimitteln einschließlich der Produkte von Optiker- und Hörgeräteakustikerbetrieben sowie des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik,
- Drogerie-, Sanitätshaus- und Reformhausgütern,
- Babybedarfsgütern,
- Gartenmarktgütern,
- Gütern des Brennstoff- und Heizstoffhandels einschließlich der Tankstellen,
- Gütern des Tierbedarfs- und Futtermittelhandels, des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels,
- Zeitungen, Zeitschriften und Büchern,
- Gütern des Brief- und Versandhandels,
- Fahrkarten für den Personenverkehr,
- Gütern zur Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.
Neben 2G im Einzelhandel werden auch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte bereits in Warnstufe 1 verschärft. Diese können sich nur noch im eigenen Haushalt plus zwei Personen treffen.
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