Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin beginnt

Seit 8 Uhr läuft die Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken.

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Wähler in einem Wahllokal (Archiv)
Wähler in einem Wahllokal (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Seit 8 Uhr läuft die Teilwiederholung der Bundestagswahl 2021 in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken. Zur Stimmabgabe sind rund 550.000 Berliner aufgerufen. Die Wiederholungswahl findet auf der Grundlage derselben Vorschriften wie die Hauptwahl am 26. September 2021 als Zweistimmenwahl, also mit Erst- und Zweitstimme, statt.


Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Teilwiederholung deutliche Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments haben wird. Einige Abgeordnete werden aber wohl dennoch um ihre Mandate zittern. Denn aufgrund von Ausgleichsregelungen sind auch minimale länderübergreifende Verschiebungen bei der Sitzverteilung möglich.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am 19. Dezember 2023 bekannt gegeben, dass die Wahl wegen schwerer Pannen in 455 Wahlbezirken wiederholt werden muss.

Hintergrund des Urteils ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag. Diese hatte sich gegen einen Beschluss der Ampel-Koalition gewandt, die Wahl nur in 431 von insgesamt 2.256 Wahlbezirken zu wiederholen. Wegen zahlreicher Probleme waren gegen die Bundestagswahl im Land Berlin beim Bundestag insgesamt 1.713 Wahleinsprüche erhoben, darunter auch ein Einspruch des Bundeswahlleiters.

Die Wahl hatte damals parallel zur Abgeordnetenhauswahl sowie zum Berlin-Marathon stattgefunden - es kam zu langen Schlangen und Wartezeiten, auch wegen der Ausgabe falscher Stimmzettel.

Das Bundesverfassungsgericht stellte Wahlfehler fest - sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung. So sei die Ausstattung der Wahlräume mit Wahlkabinen und Stimmzetteln nicht in einem Umfang veranlasst worden, der einen möglichst reibungslosen Wahlablauf ohne überlange Wartezeiten ermöglicht hätte.

Zudem wurden Wahlberechtigten teilweise Stimmzettel anderer Wahlkreise ausgehändigt. Die zeitweilige völlige Schließung von Wahllokalen stellte ebenfalls einen Wahlfehler dar. Die Wahlfehler seien weitgehend "mandatsrelevant" gewesen, so das Verfassungsgericht.

Die Wahllokale schließen um 18 Uhr, Prognosen werden direkt im Anschluss nicht erwartet. Das vorläufige Wahlergebnis will Bundeswahlleiterin Ruth Brand voraussichtlich am frühen Montagmorgen in der Westlobby auf der Plenarsaalebene des Deutschen Bundestages bekannt geben.


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