Region. Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat eine Anpassung seiner Empfehlungen zu den Testkriterien vorgenommen, ab wann eine Person auf das Coronavirus getestet werden soll. Damit soll eine Überlastung von Arztpraxen und Laboren verhindert werden. Das RKI reagiere damit im Hinblick auf die kommende Herbst/Winter-Saison auf die Tatsache, dass akute Atemwegserkrankungen in der kalten Jahreszeit häufig sind und nicht mehr als alleiniges Testmerkmal dienen sollen. Personen, die nicht getestet wurden, sollten sich nach Ansicht des RKI dennoch für fünf Tage isolieren.
Sollte eine Person akute respiratorische Symptome (Probleme mit den Atemwegen) haben, die SARS-CoV-2-Testkriterien jedoch nicht erfüllen, werde eine häusliche Isolierung für fünf Tage und zusätzlich 48 Stunden Symptomfreiheit empfohlen. Dies gelte insbesondere in Städten und Kreisen, deren Inzidenzwert über 35 liegt. Das RKI stellt in einer neuen Veröffentlichung zwei Dinge klar. Das Testen diene nicht der Erfassung aller COVID-19 Fälle in Deutschland. Eine Nichttestung wegen Nichterfüllung der Kriterien bedeute jedoch nicht, dass man nicht an COVID-19 erkrankt ist. Die Krankheit sei nur schwer von anderen Atemwegserkrankungen zu unterscheiden, jedoch nennt das Institut auch den Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns als wichtigen Indikator für eine mögliche Testung von Patienten. Das Institut folgt damit einer Empfehlung aus einer kürzlich veröffentlichten englischen Studie.
Die Testungen sollen dem Institut zufolge künftig nach einem strengeren Schema erfolgen. Hierzu gehört die Vulnerabilität der betroffenen Person, also beispielsweise ob die Person selbst einer Risikogruppe angehört oder viel Kontakt zu Risikogruppen hat wie etwa Altenpfleger. Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vornehmen eines Tests seien die Symptome der betroffenen Person. Hierbei sei auf Husten, Schnupfen und Fieber ebenso zu achten wie auf den Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinnes. Das dritte wichtige Kriterium sei die Expositionswahrscheinlichkeit. Also wie wahrscheinlich es ist, dass die Person Kontakt zu einer COVID-19-positiven Person hatte. Wenn mehrere dieser Kriterien erfüllt sind, empfehle das Robert-Koch-Institut einen Abstrich zum Nachweis des COVID-19 Erregers. Im Zweifel greife sonst die Strategie des "Fallbasierten Nicht-Testens"
"Fallbasiertes Nicht-testen"
Da jegliche respiratorische Symptomatik, auch ein alleiniger Schnupfen, Ausdruck einer SARS-CoV-2-Infektion sein könne, sollten Personen, die nicht alle Kriterien für einen Test erfüllen sich nach Ansicht des RKI trotzdem so verhalten, dass Übertragungen verhindert werden, wenn sie eine COVID-19-Erkrankung hätten. Dazu gehöre, soweit umsetzbar, eine Isolation zu Hause für fünf Tage und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit vor Beendigung sowie eine Kontaktreduktion. Bei sekundärer klinischer Verschlechterung sei eine sofortige Testung auf SARS-CoV-2 empfohlen.
Das Robert-Koch-Institut hat ein leicht verständliches Fluss-Schema zu den neuen Empfehlungen erstellt
mehr News aus der Region