Wolfsburg. Für Gehölze gilt ab dem 1. März bundesweit das gesetzliche Schnittverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Darauf weist die Stadt Wolfsburg in einer Presseinformation hin.
Bis einschließlich 30. September dürfen Bäume außerhalb von Wäldern und gärtnerisch genutzten Flächen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder entfernt werden. Ziel der Regelung ist der Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit.
Das ist erlaubt
Erlaubt bleiben lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Gesunderhaltung von Bäumen, sofern dabei keine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von Tieren beeinträchtigt werden. Die Stadt Wolfsburg bittet alle Bürger*innen, dieses bei der Gartenpflege zu berücksichtigen. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern geahndet werden.
Weitere Informationen stellt die Stadt online auf wolfsburg.de/umweltnaturschutz/naturschutz/baumschutz bereit. Darüber hinaus steht die Untere Naturschutzbehörde der Stadt für Fragen per E-Mail an naturschutz@stadt.wolfsburg.de oder telefonisch unter 05361282830 bereit.

