Todesfall Horst R. - Krankenhausmitarbeiter wird der fahrlässigen Tötung beschuldigt

Es geht bei den Ermittlungen wegen "fahrlässiger Tötung durch Unterlassung" um die Frage, ob der 85-Jährige Horst R. nicht schon früher lebendig hätte gefunden werden können.

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Das Krankenhaus in Goslar.
Das Krankenhaus in Goslar. | Foto: Marvin König

Goslar. Am 18. Mai wurde der 85-jährige Horst R. tot im Kellerraum der Asklepios Harzkliniken in Goslar aufgefunden. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen "fahrlässiger Tötung durch Unterlassen" gegen einen Mitarbeiter des Klinikums. Hintergrund sei der Verdacht, dass Horst R. bei größerer Sorgfalt während der Suche vielleicht noch lebendig hätte gefunden werden können. Das Obduktionsergebnis wies Unterkühlung als Todesursache aus.


Horst R. wurde nach einer mehrtägigen Suche leblos in einem unterirdischen Technikraum der Klinik gefunden. Die zentrale Frage, wie der mobilitätseingeschränkte 85-Jährige durch einen engen Schacht in den Kellerraum gelangt sein soll oder ob nicht doch ein mutmaßlich bestehender zweiter Zugang durch eine nicht abgeschlossene Tür noch juristisch eine Rolle spielen könnte, beantwortete die Staatsanwaltschaft auch auf Rückfrage nicht. Fest steht nur, dass der Fundort der Leiche nur durch Verlassen der Klinikgebäude zugänglich ist. Spürhunde hatten beispielsweise auch eine Spur außerhalb des Geländes aufgegriffen (regionalHeute.de berichtete), jedoch erfolglos. Zuletzt gesehen wurde der Vermisste am 16. Mai um 5 Uhr. Um sieben Uhr stellten die Pflegekräfte sein Verschwinden fest. Was genau dann bis zu seinem Fund am 18. Mai passierte, bleibt unklar. Staatsanwaltschaftssprecher Christian Wolters erklärt aber, dass mit einem Ende der Ermittlungsergebnisse Ende August gerechnet werde.

Mögliche Verletzung der Sorgfaltspflicht


Beschuldigter im derzeitigen Ermittlungsverfahren sei ein nicht näher benannter Mitarbeiter der Asklepios-Harzkliniken. Es gehe um die Frage, ob der Vermisste früher hätte gefunden werden können. "Das heißt, ob eine Suchaktion mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt worden ist. Ob die Tür verschlossen war, spielt für den Vorwurf selbst keine Rolle", so Wolters abschließend.


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