Todesfalle Osterfeuer: Naturschutzbund mahnt zur Vorsicht

Viele Tiere nutzen das vermeintlich sichere Holz- oder Reisigversteck als Zufluchtsort oder Nistmöglichkeit.

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Symbolfoto | Foto: Jonas Walter

Region. Bald werden in der Region wieder die Osterfeuer entzündet. Der NABU mahnt jedoch Jahr für Jahr, beim Abbrennen der Osterfeuer mit Bedacht vorzugehen und auf die Belange der Natur zu achten.



Zahlreiche Tiere würden das vermeintlich sichere Holz- oder Reisigversteck als Zufluchtsort oder Nistmöglichkeit benutzen so der NABU und verweist auf die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, die vom1. April bis zum 15. Juli gilt. Vögel, Igel und andere Tiere sind dann aktiv im Brutgeschäft beziehungsweise mit der Aufzucht ihres Nachwuchses beschäftigt. Zudem werden erst jetzt zahlreiche Insekten aktiv, die ebenfalls Unterschlupf in Reisighaufen suchen. Damit werden die Osterfeuer alljährlich zum Scheiterhaufen für Vögel, Insekten, Hasen und Kaninchen, Igel und Spitzmäuse sowie einige weitere Arten, so der NABU.

Vögel haben bereits mit Nestbau begonnen


Die offizielle Brutzeit für Vögel beginnt nach Bundesnaturschutzgesetz bereits am 1. März. Viele Vögel haben daher bereits mit dem Nestbau begonnen oder sogar schon ein vollständiges Gelege. Einige Vogelarten wie Zaunkönig, Rotkehlchen und Heckenbraunelle brüten sehr gerne in Holz- und Reisighaufen. Doch solche Haufen, die auf diese Weise von Tieren als Brut- und Wohnstätte angenommen worden sind, dürfen nicht mehr durch Abbrennen zerstört werden.

Um zu vermeiden, dass ein geplantes Osterfeuer aus diesem Grund ausfallen muss, empfiehlt der NABU Niedersachsen, Holz- und Reisighaufen entweder sehr spät anzulegen oder anderweitig Vorsorge zu treffen, damit sich Tiere nicht schon vor dem Abbrennen darin niederlassen können. Hilfreich sind dabei unter anderem engmaschige Zäune oder die richtige Lagerung des Brennmaterials. Zusammengetragenes Holz und Reisig sei für Wildtiere als Versteck umso unattraktiver, je lockerer das Material die ersten 30 bis 50 Zentimeter aufgeschichtet ist. Kann man durch die untersten 50 Zentimeter des Haufens hindurchschauen, sollte die Maßnahme bereits zum Schutz der Tiere beitragen. Am Tag vor dem Abbrennen müsse dennoch durch ein Umschichten des Brennmaterials sichergestellt werden, dass alle sich dort angesiedelten Tiere ausreichend Gelegenheit zur Flucht haben.

Der NABU Niedersachsen bittet außerdem darum, keine Abfälle, wie alte Schränke oder ausgediente Sessel, auf den Holz- und Reisighaufen zu entsorgen. „Diese gehören in den Sperrmüll und haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Verbrannt werden darf nur gut getrockneter Baum- und Strauchschnitt sowie Reisig“, betont der Naturschützer. Beim kurzfristigen Aufschichten oder Umschichten des Holzes sollten ungeeignete Stoffe direkt aussortiert werden.

Keine privaten Osterfeuer durchführen


Grundsätzlich sei ein spontanes „privates Osterfeuer“, also das Verbrennen von Gartenabfällen ohne Anmeldung, in Niedersachsen seit 2015 verboten. Viele niedersächsische Landkreise und Gemeinden geben darüber hinaus Tipps und Hinweise zum örtlichen Umgang mit Osterfeuern. Aus unterschiedlichen Gründen, ob zur Schonung der Umwelt oder wegen der befürchteten illegalen Sperrmüllablagerungen, verzichtet die ein oder andere Gemeinde sogar auf das traditionelle Osterfeuer. Stattdessen werden meist alternative Veranstaltungen zu Ostern oder Anfang Mai angeboten.

Naturfreundliche Nutzung von Schnittholz


Grobes Material am Boden bietet ausreichend Hohlräume beispielsweise für Igel, darüber aufgeschichtetes, feineres Deckmaterial dient als kleinere Unterschlupfmöglichkeit beispielsweise für Vögel und Insekten. Feinerer Grünschnitt könnte, stark zerkleinert, auch in einem Komposthaufen im Garten, gemischt mit gröberen Teilen aus zerkleinerten Zweigen und Ästen, für den Nährstoffhaushalt der Böden und Beete und als dünne Mulchschicht direkt aufgetragen werden, wodurch die Bodendurchfeuchtung gestärkt würde. Ebenso sei die Nutzung für Hochbeete eine nachhaltige Option.

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