Braunschweig. Seit ziemlich genau 15 Jahren wird Madeleine "Maddie" McCann vermisst. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig verdächtigt Christian B., das dreijährige Mädchen in Portugal entführt und ermordet zu haben. In aktuellen Medienberichten heißt es, es gebe neue Beweise, die Christian B. belasten. Doch die Staatsanwaltschaft dementiert dies auf Nachfrage von regionalHeute.de.
Die Berichte berufen sich auf ein Interview eines portugiesischen Fernsehsenders mit Braunschweigs Erstem Staatsanwalt Christian Wolters. Es wird gemutmaßt, man hätte Faserspuren von Maddies Schlafanzug im Auto des Verdächtigen gefunden. Doch Wolters wird gegenüber unserer Onlinezeitung deutlich: "Ich kann es ganz kurz machen: Die ganze Geschichte mit den Faserspuren ist totaler Blödsinn."
Anklage derzeit unklar
In dem Interview habe er sinngemäß gesagt, dass man in den letzten zwei Jahren neue Beweismittel gefunden habe. Darunter sei allerdings nichts entlastendes gewesen. Zu den weiteren Ermittlungsergebnissen und einzelnen Beweismitteln könne er derzeit nichts sagen. "Auf eine konkrete Nachfrage, die sich auf etwaige Spuren aus einem Fahrzeug des Beschuldigten bezog (von Faserspuren war aber insoweit keine Rede), habe ich geäußert, dass ich dazu nichts sage. Ich hab es auch nicht dementiert, sondern schlicht erklärt, dass wir dazu nichts sagen möchten. Das ist alles", stellt der Staatsanwalt klar. "Ob es eine Anklage geben wird, vermag ich nicht vorherzusagen." Noch dauerten die Ermittlungen an.
Dass der Verdächtige jetzt auch in Portugal als Beschuldigter angesehen werde, habe keine Auswirkungen auf die Ermittlungen. Vermutlich handele es sich nur um eine Maßnahme, um die Verjährung der Tat in Portugal zu verhindern, so Wolters weiter.
Neuigkeiten im Juni
Neben den Ermittlungen im Fall Maddie ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig in drei weiteren Fällen gegen Christian B., die sich alle in Portugal ereignet haben. Dabei geht es um die Vergewaltigung einer jungen irischen Frau, den sexuellen Missbrauch eines deutschen Urlaubermädchens und einen möglichen sexuellen Missbrauch im Zusammenhang mit einem Kinderfest. In diese Fälle könnte jetzt Bewegung kommen. "Neuigkeiten in den weiteren gegen Christian B. geführten Verfahren wird es Anfang Juni geben", kündigt Christian Wolters an.
Auf die Frage, warum Christian B, der wegen eines Urteils wegen Vergewaltigung in Haft ist, aus der JVA Wolfenbüttel nach Oldenburg verlegt wurde, heißt es, dies habe innervollzugliche Gründe gehabt. Dies sei bereits vor einigen Monaten erfolgt.
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