Region. Am kommenden Montag soll eine weitere Lockerung des Kontaktverbotes in Kraft treten. Demnach könnten sich wieder bis zu zehn Personen in der Öffentlichkeit treffen, auch wenn diese verschiedenen Hausständen angehören. Der entsprechende Entwurf soll am Freitag vorgestellt werden und sieht noch weitere Lockerungen vor: So könnten beispielsweise Kinos am 22. Juni wieder öffnen, wie ein Sprecher des Sozialministeriums gegenüber regionalHeute.de bestätigte.
Zuerst hatte die deutsche Presseagentur (dpa) darüber berichtet, dass der Besuch von Kultureinrichtungen wie Kinos ab dem 22. Juni wieder möglich sein könnte. Die aktuelle Fassung des Entwurfes der neuen Verordnung liege der dpa vor. Der Filmgenuss auf der großen Leinwand sowie der Besuch "anderer kultureller Veranstaltungen", wie es heißt, sei demnach möglich, wenn ein Mindestabstand von eineinhalb Metern gewahrt werden könne. Der Veranstalter habe zudem sicherzustellen, dass die Besucher eine Alltagsmaske tragen. Brisant: Ein Gericht erklärte die weitere Schließung der Kinos für rechtmäßig, weil der vorgelegte Hygieneplan das Gericht nicht habe überzeugen können.
Sportvereine könnten nach den Plänen der Landesregierung ab dem 22. Juni ebenfalls wieder Besucher empfangen. Sollten mehr als 50 Besucher zusammenkommen, müssten sich diese aber hinsetzen. Außerdem sollen die Kontaktdaten der Besucher, ähnlich wie in Restaurants, abgefragt werden. Veranstaltungen mit über 1.000 Besuchern blieben jedoch bis Ende August verboten.
Ankündigung mit Vorsicht zu genießen
Auf die der dpa vorliegende Entwurfsfassung angesprochen reagierte Oliver Grimm, Sprecher des Sozialministeriums, zunächst zurückhaltend: "Ich würde das noch nicht als fertig beurteilen. Die Kommunalen Spitzenverbände haben immer noch die Möglichkeit, Änderungsbedarfe anzumelden. Das hatten wir in den letzten Wochen schon, dass Dinge kommuniziert wurden, die in der abschließenden Verordnung gar nicht mehr drin waren."
Auf die Frage zur Öffnung der Kinos, die bis vor kurzem noch richterlich abgelehnt wurde, antwortet der Sprecher: "Man muss das natürlich unterscheiden - Das Gericht hat bestätigt, dass die Schließung aufgrund der Verordnung wie sie jetzt ist, rechtmäßig ist. Wenn sich die Verordnung ändert, ändert sich natürlich auch die Rechtsgrundlage, auf der das Gericht urteilen kann." Unter welchen konkreten Auflagen Kinos und andere Kulturstätten für Besucher öffnen dürfen oder ob sie - wie Pflegeeinrichtungen - einen eigenen Hygieneplan vorlegen müssen, soll am Freitag in der Landespressekonferenz bekannt gegeben werden. Abschließend ergänzt Grimm: "Auch der Landtag ist natürlich informiert. Auch da gibt es immer wieder Hinweise, was man noch anders machen könnte."
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