Region. Basierend auf einem Vorschlag des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hat der Bund einer vereinfachten Abwicklung der Überbrückungshilfe II zugestimmt. „Ich freue mich, dass die niedersächsische Initiative nicht nur bei den anderen Bundesländern auf große Zustimmung gestoßen ist, sondern auch die Bundesminister Altmaier und Scholz überzeugt hat", sagt Althusmann. „Damit wird die Abrechnung der Überbrückungshilfe II deutlich einfacher, wovon Unternehmen profitieren. Der Aufwand für die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte, die Unterlagen für ihre Mandantinnen und Mandanten einreichen, wird zudem erheblich reduziert", so Althusmann in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung.
Die Überbrückungshilfe II ersetze für die Monate September bis Dezember 2020 einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Wie hoch die Förderung ausfällt, sei abhängig vom jeweiligen Umsatzrückgang - sie könne bis zu 90 Prozent betragen. Insgesamt liege die maximale Fördersumme für diese vier Monate bei 200.000 Euro. Im Dezember habe der Bund bekannt gegeben, dass zusätzlich zu den bestehenden Nachweispflichten die errechneten Fördersummen mit der Gewinn- und Verlustrechnung abgeglichen werden müssten. Eine Förderung werde demnach nur gewährt, wenn die Antragsteller Verluste nachweisen können, die höher seien als die errechnete Fördersumme - so sehe es die Beihilfevorschrift „Bundesregelung Fixkostenhilfe" vor.
Althusmann: „Dass im Dezember zusätzliche Nachweispflichten eingeführt wurden, die auf das Europäische Beihilfenrecht zurückgehen, hat viele Steuerberater, Wirtschafsprüfer und Rechtsanwälte verärgert. Deshalb haben wir dem Bund vorgeschlagen, den Abwicklungsprozess zu erleichtern, indem hier die Kleinbeihilfenregelung als Grundlage genommen wird. So müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller nur noch die Nachweise für eine Förderung bringen, die auch schon beim Programmstart vorgesehen waren."
Anträge können bis März gestellt werden
In Niedersachsen wären im Zuge der Überbrückungshilfe II bisher 9.419 Anträge mit einem Volumen von gut 160 Millionen Euro gestellt worden. Weitere Anträge könnten noch bis zum 31. März über das zentrale Portal des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Auch das Nachfolgeprogramm, die Überbrückungshilfe III, werde über das zentrale Portal ab Mitte Februar beantragt werden können. Hier laufen aktuell die letzten Vorbereitungen.