Überbrückungshilfen III können ab sofort beantragt werden

Mit der Neustarthilfe für Soloselbstständige sei in den Überbrückungshilfen III ein Instrument enthalten, mit dem Soloselbstständige bis zu 7.500 Euro Unterstützung erhalten.

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Symbolbild. | Foto: regionalHeute.de

Berlin. Die Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro, deren Umsätze zwischen November 2020 und Juni 2021 um mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 eingebrochen sind. Der Antrag kann auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Die Kosten werden bezuschusst. Dies teilt das Wahlkreisbüro von Falko Mohrs mit.


Bundestagsabgeordneter Falko Mohrs freut sich, dass nun, nach vielen Gesprächen im Bundeswirtschaftsministerium, die wichtige Unterstützung für viele Selbstständige endlich kommt: „Viele Betriebe und ganz besonders die kleinen Betriebe und Soloselbstständige brauchen diese Unterstützung um sich über Wasser halten zu können. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass die Unterstützung jetzt auch so schnell wie möglich ankommt.“

Besonders Soloselbstständige hätten sich in den letzten Wochen bei Mohrs gemeldet und klargemacht, dass sie weitere Unterstützung brauchen. Mit der Neustarthilfe für Soloselbstständige sei in den Überbrückungshilfen III ein Instrument enthalten, mit dem Soloselbstständige bis zu 7.500 Euro Unterstützung erhalten.