Berlin. Für Uiguren aus China gilt in Deutschland derzeit kein genereller Abschiebestopp.
Der aktuelle Leitsatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehe für die Entscheidungspraxis zum Herkunftsland China für Uiguren vor, den Schutz "im Regelfall" zuzuerkennen, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur. "Das bedeutet auch, dass es Ausnahmen geben kann."
Zuvor hatte der Fall einer Uigurin für Aufsehen gesorgt, die aus Niedersachsen nach China abgeschoben wurde. Einem Bericht des "Spiegel" zufolge war die 56-jährige Betroffene am 3. November per Linienflug nach Peking gebracht worden. Nach ihrer Ankunft in Peking blieb sie unbehelligt und konnte über Dubai in die Türkei weiterreisen und ist inzwischen in Istanbul. Eigentlich war sie zur Ausreise in die Türkei aufgefordert worden, türkische Ausweisdokumente hatte sie aber nicht.
Das Innenministerium verwies auf dts-Anfrage darauf, dass die Länder für Abschiebungen originär zuständig seien. "Das heißt: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge trifft eine Entscheidung", so die Sprecherin. "Die muss in diesem Fall dann so ausgefallen sein, dass kein Schutz zuerkannt wurde, und das Bundesland, in dem die Person dann aufhältig ist, kann die Person dann rückführen in das Herkunftsland."
Uiguren erhalten "im Regelfall" Schutz in Deutschland
Für Uiguren aus China gilt in Deutschland derzeit kein genereller Abschiebestopp. Der aktuelle Leitsatz des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sehe für die Entscheidungspraxis zum Herkunftsland China für Uiguren vor, den Schutz "im Regelfall" zuzuerkennen, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

